10. Entsorgung
Entsorgung des Gerätes
Entsorgen Sie das Gerät nicht
über den Hausmüll. Das Gerät
muss sachgerecht als Elektronik-
schrott entsorgt werden. Beachten Sie
Ihre jeweiligen nationalen Bestimmungen.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an
unseren Service unter:
service@seca.com
11. Gewährleistung
Für Mängel, die auf Material- oder Fabrika-
tionsfehler zurückzuführen sind, gilt eine
zweijährige
Gewährleistungsfrist
Lieferung. Alle beweglichen Teile, wie z. B.
Batterien, Kabel, Netzgeräte, Akkus etc.,
sind hiervon ausgenommen. Mängel, die
unter die Gewährleistung fallen, werden
für den Kunden gegen Vorlage der
Kaufquittung kostenlos behoben. Weitere
Ansprüche können nicht berücksichtigt
werden.
Kosten
Rücktransporte gehen zu Lasten des Kun-
den, wenn sich das Gerät an einem ande-
ren Ort als dem Sitz des Kunden befindet.
Bei Transportschäden können Gewährlei-
12. Konformitätserklärung
Hiermit erklärt die seca gmbh & co. kg, dass das Produkt den Bestimmungen der an-
wendbaren europäischen Richtlinien und Verordnungen entspricht. Die vollständige Kon-
formitätserklärung finden Sie unter: www.seca.com.
12
ab
für
Hin-
und
Batterien
Werfen Sie verbrauchte Batterien nicht in
den Hausmüll. Entsorgen Sie die Batterien
über Sammelstellen in Ihrer Nähe. Wählen
Sie beim Neukauf schadstoffarme Batteri-
en ohne Quecksilber (Hg), Cadmium (Cd)
und ohne Blei (Pb).
stungsansprüche nur geltend gemacht
werden, wenn für Transporte die komplet-
te Originalverpackung verwendet und die
Waage darin gemäß dem originalverpack-
ten Zustand gesichert und befestigt wur-
de.
Bewahren
Verpackungsteile auf.
Es besteht keine Gewährleistung, wenn
das Gerät durch Personen geöffnet wird,
die hierzu nicht ausdrücklich von seca au-
torisiert worden sind.
Kunden im Ausland bitten wir, sich im Ge-
währleistungsfall direkt an den Verkäufer
des jeweiligen Landes zu wenden.
Sie
daher
alle