Beschädigungsgefahr durch Betrieb ohne Kühlmittel.
Schwerwiegende Sachschäden können die Folge sein.
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Gefahr durch Kühlmittelaustritt.
Schwerwiegende Personen- und Sachschäden können die Folge sein.
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Gefahr durch
Schweißrauch
Gefahr durch beim Schweißen entstehenden Rauch, der gesundheitsschädliche
Gase und Dämpfe enthält.
Schwere gesundheitliche Schäden können die Folge sein.
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VORSICHT!
Wassergekühlte Schweißbrenner nie ohne Kühlmittel in Betrieb nehmen.
Für hieraus entstandene Schäden haftet der Hersteller nicht, sämtliche Gewährleis-
tungsansprüche erlöschen.
VORSICHT!
Die Kühlmittel-Schläuche der wassergekühlten Schweißbrenner immer mit dem dar-
auf montierten Kunststoff-Verschluss verschließen, wenn diese vom Kühlgerät oder
vom Drahtvorschub getrennt werden.
WARNUNG!
Ein Schweißbetrieb ohne ein eingeschaltetes Absauggerät ist nicht zulässig.
Unter Umständen kann die alleinige Verwendung eines Absaug-Schweißbrenners
nicht ausreichen.
In diesem Fall eine zusätzliche Absaugung installieren, um die Schadstoffbelastung
am Arbeitsplatz zu verringern.
Im Zweifelsfall die Schadstoffbelastung am Arbeitsplatz durch einen Sicherheitstech-
niker feststellen lassen.
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