Es dürfen nur die Brennergase eingesetzt werden, für die der jeweilige Brennereinsatz gekennzeichnet ist. Die
wahlweise Verwendung verschiedener Brenngase mit dem gleichen Brennereinsatz ist nur erlaubt, wenn die
Mischung des Brenngases mit Sauerstoff oder Luft in der Brennerdüse erfolgt ( gasemischende Düsen ). Hier-
bei muss die Gasartkennzeichnung der Brennerdüse beachtet werden.
2.1.2 Kombinierte Brenner dürfen nur für das Verfahren eingesetzt werden, für das der
jeweilige Brennereinsatz vorgesehen ist.
2.2 Nicht bestimmungsgemäße Verwendung
Nicht erlaubt ist z.B. mit Schneidbrennereinsätzen zu schweißen oder mit Schweißbrennereinsätzen zu schnei-
den ( Rückzündungsgefahr ) Es dürfen nur Griffstücke und Einsätze desselben Fabrikates und derselben Type
verwendet werden. Die Bearbeitung von nichtmetallischen Werkstoffen ist nur mit Wärmbrennern erlaubt.
Im Zweifelsfall ist der Hersteller zu befragen. Die Brenner dürfen nicht zum Umfüllen von Gasen oder für
Abblasearbeiten eingesetzt werden. Die Brenner sind nicht für die Verwendung von Gasen in der Flüssig-
phase geeignet.
3. Grundlegende Sicherheitshinweise
3.1 Alle mit
gekennzeichneten Angaben gelten als spezielle Sicherheitshinweise.
! 3.2 Dieses Gerät ( Schweiß- und Schneidbrenner ) entsprechen dem Stand und den
anerkannten Regeln der Technik sowie den Anforderungen der bestehenden Norm
( DIN ISO 5172 ).
! 3.3 Ohne Genehmigung der Hersteller dürfen keine Änderungen oder Umbauten an den
Geräten vorgenommen werden.
! 3.4 Bei nicht sachgemäßer Behandlung und nicht bestimmungsgemäßer Verwendung
können Gefahren für den Anwender und andere Personen sowie Beschädigungen des
Gerätes eintreten.
! 3.5 Der Umgang mit Autogenbrennern und mit Brenngasen und Sauerstoff erfordert Sachkenntnis
und die Beachtung dieser Betriebsanleitung. Eine Schulung und Sicherheitsunterweisung
des Bedienpersonals ist erforderlich ( siehe Kap. 0.1 )
! 3.6 Vor Inbetriebnahme ist auf mögliche Gefahren am Arbeitsplatz zu achten.
z.B. Brandgefahr durch leichtentzündliche Stoffe, Gase oder Flüssigkeiten. Beim Wärmen
ist zu bedenken, dass die entstehende Wärme sich ausbreitet bzw. nach oben steigt.
Ggf. ist wärmeleitendes Material zu kühlen. Brenngas- bzw. Sauerstoffgemische nicht
ungezündet aus dem Brenner strömen lassen.
! 3.7 Zu beachtende Vorschriften und Normen
DIN ISO 5172
DIN EN 559
DIN EN 560
DIN EN 561
DIN EN 730
DIN EN 731
DIN EN 8541
UVV Sauerstoff
Die Anforderungen zur Umsetzung der PED (RL97/23/EG) und der ATEX (RL94/9/EG und RL99/92/EG)
sind zu beachten. Ebenso sind die gasspezifischen Vorgaben des jeweiligen Anwenderlandes
einzuhalten.
Die jeweiligen länderspeziefischen Regelwerke ( z.B. BSV, UVV, BGR ) sind einzuhalten.
4 Kennzeichnung
4.1 Düse ( Beispiel ) Kennzeichnung nach DIN EN ISO 5172
Die Düsen (Verbrauchsgeräte) müssen gekennzeichnet sein mit:
Herstellerzeichen
Leistungsbereich
Gasart
Sauerstoff-Drücke
Mischsystem
Schweiß- oder Wärmdüse
Herstellerzeichen
Schneidbereich
(z. B. Schweißerbrille,...
Brennschneiddüse (gasemischend)
Gasart
Kennzeichnung
der Mischsysteme
Schneid-02-Druck