Garantie; Garantiebedingungen - SWM VA'RE:Z125 Guía Rápida

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GARANTIE

INHALT DER GARANTIE
Gemäß der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie 99/44/ EG
ist Ihr neues Motorrad frei von Herstellungsmängeln
garantiert.
Die Garantie sieht den Austausch oder die kostenfreie
Reparatur des Fahrzeugs bzw. der Bauteile vor, die
innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf
Herstellungsmängel oder Mängel aufweisen, die
bereits
bei der Fahrzeugübergabe vorhanden waren.
Die Garantie gilt nur, wenn an Ihrem Fahrzeug
die empfohlene programmierte Wartung korrekt
ausgeführt worden ist und alle Inspektionscoupons
korrekt abgestempelt worden sind. Wir weisen darauf
hin, dass die Garantie nicht für Fahrzeuge gilt, die
bei Motorradrennen eingesetzt werden, da es sich
in diesem Fall um einen Einsatz handelt, für den Ihr
Fahrzeug nicht ausdrücklich entwickelt worden ist.
Bitte beachten Sie, dass, wie gesetzlich vorgeschrieben,
diese Garantieleistungen direkt von Ihrem SWM-
Vertragshändler erbracht werden. Wir möchten
Sie daher bitten, sich bei allen Fragen an Ihren
Vertragshändler zu wenden.
In Fällen, bei denen Ihr SWM-Vertragshändler Ihr
Anliegen nicht in angemessener Zeit erledigen kann
oder falls es für Sie bequemer sein sollte, wenden
Sie sich bitte an einen beliebigen anderen SWM-
Vertragshändler, der Ihnen gerne zur Verfügung
stehen wird.
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DE -
AKTIVIERUNG DER GARANTIE
Ihr Fahrzeug ist ab der Übergabe durch Ihren
SWM-Vertragshändler durch eine Garantie auf
Herstellungsmängel abgedeckt.
Wenn Sie ihre SWM erhalten, bitten wir Sie, zusammen
mit dem Vertragshändler, das Auslieferungszertifikat
des Fahrzeugs zu unterschreiben, das Sie in dieser
Anleitung finden.
VORGANGSWEISE FÜR DIE BEANTRAGUNG VON
IM RAHMEN DER GARANTIE ERFORDERLICHEN
ARBEITEN
Benötigt Ihr Fahrzeug während des Garantiezeitraumes
aufgrund
von
Herstellungsmängeln
außerordentlichen Reparatureingriff bzw. den Ersatz
eines Teils, sollten Sie sich umgehend an den (Ihren)
Vertragshändler wenden, bei dem Sie das Fahrzeug
gekauft haben. Beschreiben Sie ihm das aufgetretene
Problem und lassen Sie ihn das Fahrzeug untersuchen.
Ist der Eingriff aufgrund eines festgestellten
Herstellungsmangels
erforderlich,
Vertragshändler die Reparatur bzw. den erforderlichen
Austausch kostenfrei und so schnell wie möglich
vornehmen.

GARANTIEBEDINGUNGEN

Ausschlüsse
Ausgeschlossen von der Garantie sind:
Verschleiß, der auf einer mangelnden Einhaltung
der regelmäßigen Wartung beruht, die von SWM
vorgeschrieben ist.
Fahrzeuge, deren Reparaturen mit Ersatzteilen
ausgeführt wurden, bei denen es sich nicht um
Original-Ersatzteile handelt.
Fahrzeuge, bei denen die regelmäßige Wartung
nicht ausgeführt wurde oder bei denen die
Inspektionscoupons im Serviceheft nicht korrekt
abgestempelt wurden.
Fahrzeuge, die bei Rennen/zur Vermietungen/im
einen
harten Off-Road-Einsatz verwendet werden.
wird
der

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