Wartung und Pflege / Umwelthinweise und Entsorgungsangaben / EU-Konformitäserklärung
z Wartung und Pflege
Ziehen Sie das Netzkabel
der Steckdose, bevor Sie Arbeiten am
Kfz - Batterieladegerät durchführen.
Das Gerät ist wartungsfrei. Schalten Sie
das Gerät aus. Reinigen Sie die Metall-
und Kunststoff oberflächen des Gerätes mit
einem trockenen Tuch.
Verwenden Sie keinesfalls Lösungsmittel
oder andere aggressive Reinigungsmittel.
z Umwelthinweise und
Entsorgungsangaben
Werfen Sie Elektrowerkzeuge
nicht in den Hausmüll!
Gerät, Zubehör und Verpackung
sollten einer umweltgerechten Wieder-
verwertung zugeführt werden.
Werfen Sie das Kfz - Batterieladegerät
nicht in den Hausmüll, ins Feuer oder
ins Wasser. Wenn möglich, sollten nicht mehr
funktionstüchtige Geräte recycelt werden.
Fragen Sie Ihren lokalen Händler um Hilfe.
Sie als Endverbraucher sind gesetzlich
(Batterieverordnung) zur Rückgabe
aller gebrauchten Batterien verpflich-
tet. Schadstoffhaltige Batterien sind mit neben-
stehenden Symbolen gekennzeichnet, die
auf das Verbot der Entsorgung über den
Hausmüll hinweisen. Die Bezeichnungen für
das ausschlag gebende Schwermetall sind: Cd
= Cadmium, Hg = Quecksilber, Pb = Blei.
Befördern Sie verbrauchte Batterien zu
einer Entsorgungseinrichtung in Ihrer Stadt
oder Gemeinde oder zurück zum Händler.
Sie erfüllen damit die gesetzlichen Verpflich-
tungen und leisten einen wichtigen Beitrag
zum Umweltschutz.
30
DE/AT/CH
z EU-Konformitätserklärung
immer aus
Wir, die
7
C. M. C. GmbH
Dokumentenverantwortlicher:
Dr. Christian Weyler
Katharina-Loth-Str. 15
DE-66386 St. Ingbert
erklären in alleiniger Verantwortung, dass das
Produkt
Kfz - Batterieladegerät mit Starthilfe-
funktion
Herstellungsjahr: 2021 / 39
IAN: 367512_2101
Modell: ULG 17 A1
Modellnummer: 2386
den wesentlichen Schutzanforderungen ge-
nügt, die in den Europäischen - Richtlinien
Niederspannungsrichtlinie
2014/35/EU
Elektromagnetische Verträglichkeit
2014/30/EU
RoHS - Richtlinie
2011/65/EU+2015/863/EU
festgelegt sind.
Der oben beschriebene Gegenstand der
Erklärung erfüllt die Vorschriften der Richtli-
nie 2011/65/EU des Europäischen Parla-
ments und des Rates vom 08. Juni 2011 zur
Beschränkung der Verwendung bestimmter
gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikge-
räten.
Für die Konformitätsbewertung wurden folgen-
de harmonisierte Normen herangezogen:
EN 60335-2-29:2004 + A2:2010 +
A11:2018
EN 60335-1:2012/A2:2019
EN 62233:2008
EN 50498:2010
EN 55014-1:2017