3 Grundlegende Hinweise
3.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
Die von Ihnen erworbene Waage / Zählsystem dient zum Bestimmen des
Wägewertes von Wägegut. Sie ist zur Verwendung als „nichtselbsttätige Waage"
vorgesehen, d.h. das Wägegut wird manuell, vorsichtig und mittig auf die
Wägeplatte aufgebracht. Nach Erreichen eines stabilen Wägewertes kann der
Wägewert abgelesen werden.
3.2 Sachwidrige Verwendung
Waage / Zählsystem nicht für dynamische Verwiegungen verwenden. Werden klei-
ne Mengen vom Wägegut entnommen oder zugeführt, so können durch die in der
Waage vorhandene „Stabilitätskompensation" falsche Wägeergebnisse angezeigt
werden! (Beispiel: Langsames Herausfließen von Flüssigkeiten aus einem auf der
Waage befindlichen Behälter.)
Keine Dauerlast auf der Wägeplatte belassen. Diese kann das Messwerk beschä-
digen.
Stöße und Überlastungen der Waage / Zählsystem über die angegebene Höchst-
last (Max), abzüglich einer eventuell bereits vorhandenen Taralast, unbedingt ver-
meiden. Waage könnte hierdurch beschädigt werden.
Waage / Zählsystem niemals in explosionsgefährdeten Räumen betreiben. Die Se-
rienausführung ist nicht Ex-geschützt.
Die Waage darf nicht konstruktiv verändert werden. Dies kann zu falschen
Wägeergebnissen, sicherheitstechnischen Mängeln sowie der Zerstörung der
Waage führen.
Die Waage / das Zählsystem darf nur gemäß den beschriebenen Vorgaben einge-
setzt werden. Abweichende Einsatzbereiche/Anwendungsgebiete sind von KERN
schriftlich freizugeben.
3.3 Gewährleistung
Gewährleistung erlischt bei
• Nichtbeachten unserer Vorgaben in der Betriebsanleitung
• Verwendung außerhalb der beschriebenen Anwendungen
• Veränderung oder Öffnen des Gerätes
• mechanische Beschädigung und Beschädigung durch Medien, Flüssigkeiten
natürlichem Verschleiß und Abnützung
• nicht sachgemäße Aufstellung oder elektrische Installation
• Überlastung des Messwerkes
CFS/CCS-BA-d-1523
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