DEUTSCH
INSPEKTIONS- UND WARTUNGSPLAN
Rost
Schublade / Aschekasten
Scheibe
Konvektionslüftergitter
Heizfläche des Ofens
Abdeckung des Anzünders
Rauchkollektor
Tür- und Rostdichtung
Rauchabzug*
Abzug und Ventilator*
(*) vom Vertrags-Installationstechniker durchzuführen.
Außerordentliche Wartungen müssen jeweils nach 2.000
Betriebsstunden des Ofens durchgeführt werden.
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13 ENTSORGUNG UND
VERSCHROTTUNG
Der Eigentümer ist allein für die Entsorgung und
Verschrottung des Ofens verantwortlich und muss
die in seinem Land geltenden Sicherheits- und
Umweltvorschriften beachten.
Die Entsorgung und Verschrottung des Ofens kann
Dritten anvertraut werden, sofern diese zur Annahme
und Behandlung solcher Abfälle berechtigt sind.
ANMERKUNG: Halten Sie stets die in dem
Abfallbehandlungsland geltenden Vorschriften und ggf.
die Bestimmungen der Verschrottungserklärung ein.
HINWEIS: Alle Entsorgungsvorgänge müssen bei
ausgeschaltetem und vom Netz getrenntem Ofen
durchgeführt werden
• Alle elektrischen Teile entfernen.
• Auf Elektronikplatinen gelieferte Batterien sortieren.
• Die Leistungen von auf Entsorgung von Öfen
spezialisierten Firmen in Anspruch nehmen.
ANMERKUNG: Der Ofen darf nicht an dazu nicht
vorgesehenen Orten entsorgt werden, da dies eine
ernsthafte Gefahr für Mensch und Tier darstellen würde.
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Für Schäden an Personen und Tieren haftet immer der
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Eigentümer.
Vernichten Sie bei der Entsorgung die CE-Kennzeichnung,
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dieses Handbuch und andere den Ofen betre enden
Unterlagen.