Anwendung von für die ordentliche und außerordentliche Wartung ungeeignete Gerätschaften;
Reparaturen oder Modifizierungen, die ohne ausdrückliche Einwilligung der Fa. ME.BER. durchgeführt wurden;
Einsatz von nicht originalen Ersatzteilen.
Für Materialien, die von externen Zulieferern durch die Fa. ME.BER. erworben wurden erkennt ME.BER. dem Käufer dieselbe
Garantie an, die sie von ihrem Zulieferer erhält.
1.4.2. DAUER DER GARANTIE
Die Garantie hat eine Dauer von 12 Monaten, und beginnt 30 Tage nach der Lieferung. Die Garantie verlängert sich nicht durch
Reparaturen.
1.4.3. ANWENDUNGSMODALITÄT
Um die Gründe von Anomalien festzustellen und somit die Garantie anwenden zu können, müssen die defekten Bestandteile zu
ME.BER gelangen. Die Reparatur- und Austauscharbeiten in Garantie werden, nach Beurteilung der Fa. ME.BER. in der eigenen
Werkstatt, in autorisierten Werkstätten oder vor Ort durchgeführt. Bei den vor- Ort durchgeführten Arbeiten stellt der Kunde
Energiequellen, außerordentliche Gerätschaften und Aushilfspersonal.
1.4.4. ÜBERGABE DES MATERIALS
Vor Einsendung der Produkte, die in Garantie ersetzt oder repariert werden sollen erfolgt, muß die schriftliche Einwilligung des
Kundendienstbüros ME.BER eingeholt werden.
Die beschädigten Bestandteile müssen korrekt verpackt sein, um weitere Beschädigungen während des Transports zu verhindern,
frachtfrei zu uns geschickt und mit folgendem versehen sein:
vom Typen - Schild entnommene Daten (§ 2.1.);
Code - nummer und Position des Bestandteils, die von der Ersatzteilliste entnommen wurden (§ 7.2);
genaue Beschreibung des Defekts und der Art, in der dieser aufgetreten ist.
Die in Garantie anerkannten Bestandteile werden ab Werk geliefert; die ausgetauschten Teile bleiben im Besitz der Fa ME.BER.
1.4.5. AUSSCHLÜSSE
Von der Garantie sind die Materialien und Bestandteile ausgeschlossen, die normaler Abnutzung unterliegen und diejenigen, für die
man die Haltbarkeit nicht im Vorhinein bestimmen kann.
ZU BEACHTEN: das Entfernen des Identifizierungsschilds führt zum sofortigen Verfall jeglicher Garantieformen.
2. EIGENSCHAFTEN DER TRAGE UND TECHNISCHE DATEN
2.1. IDENTIFIZIERUNG DER TRAGE
Die Trage wird durch ein selbstklebendes Schild identifiziert, das auf unauslöschbare Weise die "CE" bezüglichen Daten angibt. Es
ist auf dem tragendem Rahmen angebracht.
Das Typenschild darf nie abgenommen werden. Bei Beschädigung ein Duplikat anfordern. Die Fa. ME.BER.
erkennt die Trage ohne Typenschild nicht an und läßt die Garantie verfallen.
MAXIMA
Abbildung 1
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II ed. - Rev.2 210412