Entsorgung
Werfen Sie Elektrowerkzeuge
nicht in den Hausmüll!
Das nebenstehende Symbol einer durch-
gestrichenen Mülltonne auf Rädern zeigt
an, dass dieses Gerät der Richtlinie 2012/19/EU
unterliegt. Diese Richtlinie besagt, dass Sie dieses
Gerät am Ende seiner Nutzungszeit nicht mit dem
normalen Haushaltsmüll entsorgen dürfen, sondern
in speziell eingerichteten Sammelstellen, Wertstoff-
höfen oder Entsorgungsbetrieben abgeben müssen.
Diese Entsorgung ist für Sie kostenfrei.
Schonen Sie die Umwelt und entsorgen Sie
fachgerecht.
Für den deutschen Markt gilt
Beim Kauf eines Neugerätes haben Sie das Recht,
das entsprechende Altgerät an Ihren Händler zu-
rückzugeben. Händler von Elektro- und Elektronik-
geräten mit einer Verkaufsfläche von mindestens
400 qm sowie Lebensmittelhändler mit einer Ver-
kaufs fläche von mindestens 800 qm, die regelmäßig
Elektro- und Elektronik geräte verkaufen, sind außer-
dem verpflichtet, Altgeräte unentgeltlich zurückzu-
nehmen, auch ohne dass ein Neugerät gekauft wird,
wenn die Altgeräte in keiner Abmessung größer
sind als 25 cm. LIDL bietet Ihnen Rücknahmemög-
lichkeiten direkt in den Filialen und Märkten an.
Informieren Sie sich auch bei Ihrem Händler über
die Rücknahmemöglichkeiten vor Ort.
Weitere Möglichkeiten zur Entsorgung
des ausgedienten Produkts erfahren
Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtver-
waltung.
Die Verpackung besteht aus umwelt-
freundlichen Materialien, die Sie über
die örtlichen Recyclingstellen entsorgen
können.
PAFS 550 A1
Entsorgen Sie die Verpackung umwelt-
gerecht. Beachten Sie die Kennzeichnung
auf den verschiedenen Verpackungsma-
terialien und trennen Sie diese gegebe-
nenfalls gesondert. Die Verpackungsmaterialien sind
gekennzeichnet mit Abkürzungen (a) und Ziffern (b)
mit folgender Bedeutung: 1–7: Kunststoffe,
20–22: Papier und Pappe, 80–98: Verbundstoffe.
Das Produkt ist recycelbar, unterliegt
einer erweiterten Herstellerverantwor-
tung und wird getrennt gesammelt.
Umweltverträglichkeit und Material-
entsorgung
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Farben, Lacke ... sind Sondermüll, den Sie
entsprechend entsorgen müssen.
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Beachten Sie die örtlichen Vorschriften.
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Beachten Sie die Hinweise des Herstellers.
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Umweltschädliche Chemikalien dürfen nicht ins
Erdreich, Grundwasser oder in die Gewässer
gelangen.
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Spritzarbeiten am Rande von Gewässern oder
deren benachbarten Flächen (Einzugsgebiet)
sind daher unzulässig.
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Achten Sie beim Kauf von Farben, Lacken ...
auf deren Umweltverträglichkeit.
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