•
zur Instandhaltung und Wartung,
•
zum Transport und Montage,
die in dieser Betriebsanleitung beschrieben werden.
Eine andere oder darüber hinaus gehende Verwendung gilt als nicht
bestimmungsgemäß. Für hieraus resultierende Schäden haftet allein der
Betreiber des Produkts. Dies gilt ebenfalls für eigenmächtige
Veränderungen am Produkt.
3.4 Vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung
Mit dem Produkt sind bei Einhaltung der bestimmungsgemäßen
Verwendung keine vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendungen
möglich, die zu gefährlichen Situationen mit Personenschäden führen
könnten.
Der Betrieb des Produkts in Industriebereichen, in denen Anforderungen
zum Explosionsschutz zu erfüllen sind, ist nicht erlaubt. Weiterhin ist der
Betrieb untersagt für:
1. Verfahren, die nicht in der bestimmungsgemäßen Verwendung
aufgeführt sind und bei denen die angesaugte Luft:
•
mit Funkenregen zum Beispiel aus Schleifprozessen und
Schweißprozessen versetzt ist.
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mit Flüssigkeiten und daraus resultierender Verunreinigung des
Luftstromes mit aerosol- und ölhaltigen Dämpfen versetzt ist.
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mit leicht entzündlichen, brennbaren Stäuben und/oder mit Stoffen
versetzt ist, die explosive Gemische oder Atmosphären bilden können.
•
mit anderen aggressiven oder abrasiv wirkenden Stäuben versetzt ist.
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mit organischen, toxischen Stoffen/Stoffanteilen versetzt ist.
2. Standorte im Außenbereich bei denen das Produkt
Witterungseinflüssen ausgesetzt wird – das Produkt darf nur in
geschlossenen Gebäuden verwendet werden.
3.5 Kennzeichnungen und Schilder am Produkt
Am Produkt sind diverse Kennzeichnungen und Schilder angebracht.
Sollten diese beschädigt oder entfernt werden, sind sie umgehend durch
Neue an gleicher Position zu ersetzen.
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