Der Betreiber ist verpflichtet, gegebenenfalls weitere Kennzeichnungen
und Schilder am Produkt und in seinem Umfeld herum anzubringen.
Solche Kennzeichnungen und Schilder könnten sich zum Beispiel auf die
Vorschrift zum Tragen von persönlicher Schutzausrüstung beziehen.
In dem zu verwendeten Land können beim Hersteller zusätzlich
erforderliche Sicherheitshinweise und Piktogramme nach gültigem Recht
zur Verfügung gestellt werden.
3.6 Restrisiko
Auch bei der Beachtung aller Sicherheitsbestimmungen verbleibt beim
Betrieb des Produkts ein in der Folge beschriebenes Restrisiko.
Alle Personen, die an und mit dem Produkt arbeiten, müssen dieses
Restrisiko kennen und die Anweisungen befolgen, die verhindern, dass
diese Restrisiken zu Unfällen oder Schäden führen.
WARNUNG
Schwere gesundheitliche Schäden der Atemorgane und Atemwege
möglich – Atemschutz der Klasse FFP2 oder hochwertiger tragen.
Hautkontakt mit Staubpartikeln etc. kann bei empfindlichen Personen
zu Hautreizungen führen – Schutzkleidung, insbesondere Handschuhe
tragen.
Beim Wechseln von Filterelementen Erschütterungen vermeiden, damit
sich keine Partikel von der Filteroberfläche lösen und die Raumluft
kontaminieren.
GEFAHR
Lebensgefahr durch elektrischen Schlag!
Vor allen Reparatur-, Einrichtungs- und Wartungsarbeiten an dem
Produkt den Netzstecker ziehen!
Das Produkt gegen unbeabsichtigtes Einschalten sichern!
Gegebenenfalls Warnhinweisschilder aufstellen.
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