Transport von Geräten, die brennbare Kältemittel enthalten.
1.
siehe Transportvorschriften
Kennzeichnung von Geräten mit Schildern
2.
siehe regionale Vorschriften
Entsorgung von Geräten mit brennbaren Kältemitteln
3.
siehe regionale Vorschriften
4.
Lagerung von Ausrüstung/Geräten
Die Lagerung der Geräte muss gemäß den Anweisungen des Herstellers erfolgen.
5. Lagerung von verpackten (unverkauften) Geräten
Der Schutz der Lagerverpackung sollte so ausgeführt sein, dass eine mechanische Beschädigung keine Undichtigkeit
der Kältemittelfül lung verursacht. Die maximale Anzahl der Geräte, die zusammen gelagert werden dürfen, richtet
sich nach den nationalen/ regionalen Vorschriften.
6.
Informationen zur Wartung
Siehe Kapitel „Pflege"
7. Arbeiten am Kältekreislauf sind ausschließlich von autorisi ertem Fachpersonal mit entsprechender Qualifikation
durchzuführen!
8. Überprüfung von elektrischen Geräten
Reparaturen und Wartungen an elektrischen Bauteilen müssen erste Sicherheitsüberprüfungen und
Überprüfungsverfahren für Bauteile umfassen. Liegt ein Fehler vor, der die Sicherheit beeinträchtigen kann, darf
keine elektrische Versorgung an den Stromkreis angeschlossen werden, bis dieser behoben ist.
Erste Sicherheitsüberprüfungen umfassen: Das Entladen der Kondensatoren muss auf sichere Weise erfolgen,
um Funkenbildung zu verhindern. Es dürfen keine stromführenden elektrischen Komponenten und Kabel
während des Ladens, der Wiederherstellung oder der Reinigung des Systems freigelegt werden. Sicherstellung
einer kontinuierlichen Erdung der Anlage/ des Stromkreises.