Eine Inanspruchnahme der Garantie kommt nur in Betracht, wenn
der Käufer
- eine Rechnungskopie/Kaufquittung und
- das Original-Produkt
Beurer oder einem autorisierten Beurer Partner vorlegen kann.
Ausdrücklich ausgenommen von dieser Garantie sind
- Verschleiß, der auf normalem Gebrauch oder Verbrauch des
Produktes beruht;
- zu diesem Produkt mitgelieferte Zubehörteile, die sich bei
sachgemäßen Gebrauch abnutzen bzw. verbraucht werden (z.B.
Batterien, Akkus, Manschetten, Dichtungen, Elektroden, Leucht-
mittel, Aufsätze, Inhalatorzubehör);
- Produkte, die unsachgemäß und/oder entgegen der Bestimmun-
gen der Bedienungsanleitung verwendet, gereinigt, gelagert oder
gewartet wurden sowie Produkte, die vom Käufer oder einem
nicht von Beurer autorisierten Servicecenter geöffnet, repariert
oder umgebaut wurden;
- Schäden, die auf dem Transportweg zwischen Hersteller und
Kunde bzw. zwischen Servicecenter und Kunde entstehen
- Produkte, die als 2.Wahl-Artikel oder als gebrauchte Artikel ge-
kauft wurden;
- Folgeschäden, welche auf einem Mangel dieses Produktes be-
ruhen (es können für diesen Fall jedoch Ansprüche aus Produkt-
haftung oder aus anderen zwingenden gesetzlichen Haftungsbe-
stimmungen bestehen).
Reparaturen oder ein Komplettaustausch verlängern in keinem Fall
die Garantiezeit.
16