Verlängerungskabel
Bei Verwendung eines Verlängerungskabels ist darauf zu
achten, dass der Kabelquerschnitt der Stromaufnahme und
der Schutzart des Industriesaugers entspricht.
ACHTUNG!
ATEX-Variante: Beim Aufsaugen von brennbaren
Stäuben dürfen keine Verlängerungskabel,
Steckvorrichtungen und Netzadapter verwendet
werden.
Mindestquerschnitt der Verlängerungskabel:
Maximale Länge = 20 m
Kabel = FROR
Maximale Leistung (kW)
Mindestquerschnitt (mm
)
2
ACHTUNG!
Die Steckdosen, die Stecker, die Verbinder und die
Verlegung des Verlängerungskabels müssen dem IP-
Schutzgrad des Industriesaugers entsprechen, siehe
Typenschild.
ACHTUNG!
Die Netzsteckdose des Industriesaugers muss
mit einem Fehlerstrom-Schutzschalter mit
Fehlerstrombegrenzung, der die Stromversorgung
unterbricht, sobald der Erdungsstrom für 30 ms
30 mA übersteigt, oder einem gleichwertigen
Schutzstromkreis geschützt sein.
ACHTUNG!
Niemals Wasser auf das Transportgerät spritzen:
Gefahr für Personen und Kurzschlussgefahr der
Stromversorgung.
ACHTUNG!
Die anwendbaren Sicherheitsbestimmungen über
die Stoffe, die aufgesaugt werden sollen, sind zu
beachten.
03/2017
1,5
3
5
1,5
2,5
4
VHW320 - VHW321 - VHW420 - VHW421 - VHW440
Aufsaugen von trockenen Substanzen
[ HINWEIS]
Im Lieferumfang enthaltene Filter und Staubbeutel, sofern
vorhanden, müssen korrekt eingesetzt werden.
ACHTUNG!
Die anwendbaren Sicherheitsbestimmungen über
die Stoffe, die aufgesaugt werden sollen, sind zu
beachten.
Wartungen und Reparaturen
ACHTUNG!
Vor jeglichen Reinigungs- oder Wartungsarbeiten,
beim Austausch von Teilen oder der Geräteumrüstung
in eine andere Version/Ausführung ist der
Industriesauger von der Stromquelle zu trennen:
Netzstecker aus der Netzsteckdose ziehen.
■ Es dürfen nur die in dieser Betriebsanleitung
beschriebenen Wartungsarbeiten ausgeführt
werden.
■ Nur Originalersatzteile verwenden.
■ Keine Änderungen am Industriesauger ausführen.
Die Nichtbeachtung dieser Anweisungen kann die
Sicherheit der Bedienperson gefährden. Ferner
verliert die mit dem Transportgerät gelieferte EG-
Konformitätserklärung ihre Gültigkeit.
7
D
C393