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Pilote 540G 2022 Manual De Instrucciones página 58

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  • ESPAÑOL, página 156
1.3 Gesetzlicher Rahmen
1.3.1 Amtliche Vorschriften
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Das Fahrzeug muss gemäß den geltenden Vorschriften zugelassen sein. Es gibt keine gesonderten amtlichen Vorschriften für die Benutzung
eines Kastenwagens. Da ein ausgestatteter Kastenwagen sowohl Fahrzeug als auch Unterkunft ist, sind je nach Land verschiedene Gesetzbücher
anwendbar, namentlich:
die Straßenverkehrsordnung beim Fahren eines Kraftfahrzeugs
allgemeine Gesetze sowie Verkehrsregeln zum Parken auf öffentlichen Wegen
städtebauliche Vorschriften zum Abstellen auf Privatgrundstücken
1.3.2 Garantie
Die Garantie beträgt 24 Monate ab dem Datum der Erstzulassung. Das Übergabedatum muss vom Händler unbedingt an der dafür
vorgesehenen Stelle auf dem Garantieschein eingetragen werden.
Die Garantie ist nur für den Aufbau und für die von GP SAS am Fahrgestell durchgeführten Veränderungen gültig; das Fahrgestell selbst
unterliegt der Garantie des Herstellers des Basisfahrzeuges.
Die Gewährleistung muss so weit wie möglich vom Verkaufshändler übernommen werden, und zwar sowohl für den eigentlichen Aufbau
als auch für defekte Teile, die unabhängig davon ausgetauscht werden können.
Der Kastenwagen wird dem Händler für die Zeit der Durchführung der Austausch- oder Reparaturarbeiten überlassen. Die Kosten für den
Hin- und Rücktransport (sowohl für den Kastenwagen als auch für Personen) oder andere Kosten, die auf direkte oder indirekte Weise
hieraus entstehen, werden in keinem Fall erstattet.
Bei Haushaltsgeräten mit eigener Hersteller-Gewährleistung (wie z. B. Kühlschrank, Heizung) ist der nächstgelegene Vertreter der
betreffenden Marke anzusprechen (siehe hierzu die Fachhändlerliste, die der betreffenden Geräteanleitung beiliegt). Nur, wenn dies nicht
möglich ist, hilft Ihnen Ihr Pilote-Händler weiter.
Es ist sehr wichtig, die Garantiescheine der Geräte, die den Anleitungen beiliegen, auszufüllen und an die entsprechenden Hersteller
zurückzusenden.
Die Garantie ist ausgeschlossen, wenn:
der Käufer die Gebrauchsanweisungen nicht beachtet hat
am Kastenwagen Veränderungen von einer unbefugten Person vorgenommen wurden oder andere Teile als Originalteile montiert wurden
der Schaden oder Fehler auf einer Nichtbeachtung der Straßenverkehrsordnung beruht
der Schaden durch nicht bestimmungsgemäße oder nachlässige Benutzung entstanden ist
bei natürlichem Verschleiß
der Kastenwagen von einer nicht von GP SAS anerkannten Werkstatt bzw. ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung repariert wurde
am Kastenwagen Veränderungen vorgenommen oder im Nachhinein Zubehörteile installiert wurden, die möglicherweise wesentliche
Merkmale beeinträchtigen

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