1.4 Gutes Benehmen bei Reisen mit Ihrem Kastenwagen
1.4.1 Allgemeine Grundsätze
Unauffälligkeit ist die oberste Regel des perfekten Vanfahrers, der immer darauf achtet, dass er keine Spuren seines Aufenthalts
hinterlässt. Gutes Benehmen und Respekt gegenüber anderen sind universelle Werte, die für Vanfahrer ganz besonders gelten.
Bei der Benutzung eines Kastenwagens zum Campen müssen die Umgangsregeln der Bevölkerung an den besuchten Orten
beachtet werden.
1.4.2 Parken
In Stadtzentren oder in städtischer Umgebung sollte bei der Wahl des Standplatzes auf Bereiche mit geringer Bevölkerungsdichte
geachtet werden und die freie Sicht und der Betrieb von Läden und Geschäften nicht beeinträchtigt werden. Die Größe des
Kastenwagens darf den freien Verkehrsfluss nicht beeinträchtigen. Außerdem muss bei der Benutzung des Kastenwagens an
solchen Orten als Wohnraum Folgendes beachtet werden:
•
den Raum um das Fahrzeug nicht in Anspruch nehmen
•
die Anlieger nicht stören
•
den öffentlichen Raum nicht für sich beanspruchen
•
Haustiere beaufsichtigen, um Störungen und Verschmutzungen zu vermeiden
1.4.3 Abfälle
Abwasser muss folgendermaßen entsorgt werden:
•
An dafür vorgesehenen Orten, aber unter keinen Umständen in der Nähe von Wohnhäusern, Wasserläufen oder
Anbauflächen.
•
Das Ablassen des Klärwassers (WC) ist in Wasserschutzgebieten streng verboten.
Während der Fahrt müssen alle Ablasshähne des Abwassersystems geschlossen sein. Selbst Frischwasser muss diskret abgelassen
werden, um keinen falschen Verdacht zu erregen. Sie sollten sich immer informieren, welche örtlichen Möglichkeiten es zur
ordnungsgemäßen Entsorgung gibt. Haushaltsmüll muss in Säcken an den dafür vorgesehenen Stellen entsorgt werden.
Brauchwasser muss an den dafür vorgesehenen Orten, darf aber unter keinen Umständen in der Nähe von
Wohnhäusern, Wasserläufen oder Anbauflächen entsorgt werden.
Wenn diese Grundsätze des gesunden Menschenverstands beachtet werden, können alle von den vielfältigen Freuden der
Campingleidenschaft profitieren.
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