3.6 Gefahr und Vorkehrungen
Um Mensch und Umwelt zu schützen, sollten die folgenden Vorkehrungen
eingehalten werden:
⚫ Während der Zentrifugation ist der Aufenthalt von Personen innerhalb von 30 cm
um die Zentrifuge herum, gemäßden Bestimmungen von EN 61010-2-020.
verboten.
⚫ Zentrifugen sind es nicht explosionssicher und darf daher nicht in
explosionsgefährdeten Bereichen oder Standorten betrieben werden. Die
Zentrifugation von brennbaren, explosiven, radioaktiven oder solchen Substanzen,
die chemisch mit hoher Energie reagieren, ist strengstens verboten. Die
endgültige Entscheidung in Bezug auf die Risiken in Verbindung mit der
Verwendung von solchen Substanzen liegt in der Verantwortung der Benutzer der
Zentrifuge. Drehen Sie niemals toxisches oder pathogenes Material ohne
angemessene Sicherheitsvorkehrungen, d.h. Zentrifugation von Behältern,
Röhrchen mit fehlender oder beschädigter hermetischer Versiegelung ist
strengstens verboten. Der Benutzer ist verpflichtet, ein angemessenes
Desinfektionsverfahren durchzuführen, für den Fall, dass gefährliche Substanzen
die Zentrifuge und/oder ihre Zubehörteile kontaminiert haben. Wenn infektiöse
Substanzen zentrifugiert werden, achten Sie stets auf die allgemeinen
Laborvorkehrungen. Falls erforderlich, setzen Sie sich mit Ihrem
Sicherheitsbeauftragten in Verbindung!
⚫ Es ist verboten, die Zentrifuge mit Rotoren zu betreiben, die nicht für diese Einheit
aufgeführt sind.
⚫ Öffnen Sie den Deckel der Zentrifuge auf keinen Fall, während der Rotor noch
läuft oder sich mit einer Geschwindigkeit von> 2m / s dreht
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