INHALT DER KOMMERZIELLEN GARANTIE FÜR IHR ELEKTROFAHRRAD
Bewahren Sie Ihre Rechnung als Kaufnachweis auf.
Das Fahrrad hat eine lebenslange Garantie auf strukturelle Komponenten (Rahmen, Vorbau, Aufhänger und Sattelstütze) und 2 Jahre auf Teile mit normalem Verschleiß. Die Garantie deckt keine Schäden
ab, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisungen, Unfälle, unsachgemäßen Gebrauch oder gewerbliche Nutzung des Fahrrads entstehen. Dieses Fahrrad ist nur für den
persönlichen und nicht für den professionellen Gebrauch bestimmt.
Die Garantie deckt keine Schäden ab, die durch Reparaturen verursacht wurden, die von Personen durchgeführt wurden, die nicht von Décathlon autorisiert sind.
Alle elektronischen Komponenten sind dauerhaft versiegelt. Das Öffnen einer dieser Komponenten (Batterie, Batteriehülle, Regler, Bildschirm, Motor) kann zu Verletzungen von Personen oder zur Beschädi-
gung des Systems führen. Das Öffnen oder Verändern einer Komponente des Systems führt zum Erlöschen der Garantie für das Fahrrad. Die Garantie erstreckt sich nicht auf gesprungene oder zerbrochene
Bildschirme mit sichtbaren Stoßspuren.
WEITERE DETAILS ZUR LEBENSLANGEN GARANTIE AUF DECATHLON-FAHRRÄDER, die ab dem 1. Juni 2013 gekauft wurden.
Die Fahrräder der Marke DECATHLON sind Produkte, die zur vollen Zufriedenheit ihrer Benutzer entwickelt wurden. Aus diesem Grund setzt sich DECATHLON für die Qualität und Langlebigkeit seiner Fahrrä-
der ein.
In diesem Zusammenhang bietet DECATHLON seinen Kunden eine lebenslange Garantie, die sich ausschließlich auf folgende Nicht-Carbon-Teile erstreckt: Rahmen, starre Gabeln (nicht gefederte Gabeln),
Lenkstangen und Vorbauten, die in Fahrräder der Marke DECATHLON eingebaut sind. Diese Garantie beginnt mit dem Kaufdatum des Fahrrads der Marke DECATHLON.
Damit die lebenslange Garantie gilt, muss der Käufer folgende Voraussetzungen erfüllen: entweder eine DECATHLON-Kundenkarte besitzen und ihren Einkauf an der Kasse darauf eintragen, oder den
Garantieschein ausfüllen, der online auf der Website www.btwin.com verfügbar ist, innerhalb eines Monats nach dem Kaufdatum. Bei dieser Registrierung muss der Käufer die folgenden Angaben machen:
Nachname, Vorname, Kaufdatum, E-Mail-Adresse und Fahrradkontrollnummer.
Im Rahmen dieser Garantie bietet DECATHLON innerhalb eines angemessenen Zeitraums entweder den Ersatz des Rahmens, der Gabel, der Lenkstange oder des Vorbaus durch ein gleichwertiges Produkt
oder deren Reparatur an, nachdem sie in eine DECATHLON-Werkstatt gebracht wurden. Die Fahrt- und Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden.
Diese vertragliche Verpflichtung gilt jedoch nicht bei mangelhafter Wartung oder unsachgemäßem Gebrauch von DECATHLON-Fahrrädern, wie in der Gebrauchsanweisung des betreffenden Produkts defi-
niert.
Um die Garantie für eines der oben genannten Teile in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie lediglich die Reparaturwerkstatt eines DECATHLON-Geschäfts besuchen und entweder Ihre DECATH-
LON-Kundenkarte oder Ihren Garantieschein mitbringen. DECATHLON behält sich das Recht vor, zu überprüfen, ob alle Bedingungen der lebenslangen Garantie erfüllt sind, und alle erforderlichen Maßna-
hmen zu ergreifen, um dies zu überprüfen.
Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass die lebenslange Garantie die Anwendung der gesetzlichen Garantie(n) gemäß dem französischen Verbrauchergesetzbuch (Code de la consommation) und dem
Zivilgesetzbuch (Code civil) nicht ausschließt, nämlich:
• Artikel L. 211-4 des Verbrauchergesetzbuchs: „Der Verkäufer muss die Ware vetragskonform liefern und die Verantwortung für jede zum Zeitpunkt der Lieferung bestehende Vertragswidrigkeit
übernehmen. Der Verkäufer haftet auch für Konformitätsmängel, die durch die Verpackung, die Montageanleitung oder die Installation verursacht wurden, wenn er nach dem Vertrag für diese ve-
rantwortlich war oder sie unter seiner Verantwortung durchgeführt wurde."
• Artikel L. 211-5 des Verbrauchergesetzbuchs: „Um vertragskonform zu sein, müssen die Waren: für die Verwendung geeignet sein, die normalerweise bei ähnlichen Waren zu erwarten ist, und er-
forderlichenfalls: mit der vom Verkäufer gegebenen Beschreibung übereinstimmen und die Eigenschaften aufweisen, die er dem Käufer in Form eines Musters oder eines Modells präsentiert hat; die
Eigenschaften aufweisen, die ein Käufer angesichts der öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers oder seines Vertreters, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung,
berechtigterweise erwarten kann; oder die im gegenseitigen Einvernehmen zwischen den Parteien festgelegten Merkmale aufweisen oder für eine vom Käufer gewünschte spezielle Verwendung
geeignet sein, die dem Verkäufer bekannt gegeben und mit ihm vereinbart wurde."
• Artikel L. 211-12 des Verbrauchergesetzbuchs: „Die Klage wegen Vertragswidrigkeit verjährt zwei Jahre nach dem Tag der Lieferung der Ware."
• Artikel 1641 des Zivilgesetzbuchs: „Der Verkäufer ist zur Gewährleistung verpflichtet, wenn die verkaufte Ware versteckte Mängel aufweist, die sie für den vorgesehenen Gebrauch untauglich
machen oder diesen Gebrauch so beeinträchtigen, dass der Käufer sie nicht oder nur zu einem geringeren Preis erworben hätte, wenn er sie gekannt hätte."
• Artikel 1648 Absatz 1 des Zivilgesetzbuchs: „Der Käufer muss innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach Entdeckung des Mangels Klage wegen unzulässiger Mängel erheben."