• Die Maschine ist zur Bedienung durch eine Person
konzipiert. Die Bedienungsperson ist im Arbeitsbe-
reich gegenüber Dritten verantwortlich.
• Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an der Ma-
schine beachten.
• Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an der Ma-
schine vollzählig in lesbarem Zustand halten.
• Die Maschine ist mit dem angebotenen Werkzeug
und Zubehör ausschließlich zum Trennen von Flie-
sen und Betonsteinen bis 110 mm Schnitthöhe kon-
zipiert. Das Schneiden von Metall und Holz ist nicht
erlaubt.
• Die Maximal- und Minimalabmessung der zu be-
arbeitenden Werkstücke nicht über-/unterschreiten.
• Maschine nur in technisch einwandfreiem Zustand
sowie bestimmungsgemäß, sicherheits- und ge-
fahrenbewusst unter Beachtung der Bedienungs-
anleitung benutzen! Insbesondere Störungen, die
die Sicherheit beeinträchtigen können, umgehend
beseitigen (lassen)!
• Die Sicherheits-, Arbeits- und Wartungsvorschrif-
ten des Herstellers sowie die in den Technischen
Daten angegebenen Abmessungen müssen einge-
halten werden.
• Die zutreffenden Unfallverhütungsvorschriften und
die sonstigen, allgemein anerkannten sicherheits-
technischen Regeln müssen beachtet werden.
• Die Maschine darf nur von Personen genutzt, ge-
wartet oder repariert werden, die damit vertraut und
über die Gefahren unterrichtet sind. Eigenmächti-
ge Veränderungen an der Maschine schließen ei-
ne Haftung des Herstellers für daraus resultierende
Schäden aus.
• Die Maschine darf nur mit Originalzubehör und Ori-
ginalwerkzeugen des Herstellers genutzt werden.
Trotz bestimmungsgemäßer Verwendung können be-
stimmte Restrisikofaktoren nicht vollständig ausge-
räumt werden. Bedingt durch Konstruktion und Aufbau
der Maschine können folgende Punkte auftreten:
• Eingreifen in die laufende Diamanttrennscheibe.
• Berührung der Diamanttrennscheibe im nicht ab-
gedeckten Bereich.
• Herausschleudern von Werkstücken und Werk-
stückteilen.
• Herausschleudern eines fehlerhaften Diamantauf-
satzes der Trennscheibe.
• Gehörschäden bei Nichtverwendung des nötigen
Gehörschutzes.
• Verletzungen des Auges bei Nichtverwendung des
Augenschutzes
Jeder darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht
bestimmungsgemäß. Für daraus resultierende Schä-
den haftet der Hersteller nicht; das Risiko dafür trägt
allein der Benutzer.
Bitte beachten Sie, dass unsere Geräte bestimmungs-
gemäß nicht für den gewerblichen, handwerklichen
oder industriellen Einsatz konstruiert wurden. Wir
übernehmen keine Gewährleistung, wenn das Gerät in
Gewerbe-, Handwerks- oder Industriebetrieben sowie
bei gleichzusetzenden Tätigkeiten eingesetzt wird.
5. Sicherheitshinweise
Das Arbeiten mit dem Stein- und Fliesenschneider
kann gefährlich sein, wenn sichere und richtige Ar-
beitsverfahren nicht befolgt werden. Wie bei allen Ma-
schinen birgt das Arbeiten mit dem Produkt bestimmte
Gefahren in sich. Arbeiten an der Maschine mit Res-
pekt und Vorsicht verringert die Verletzungsgefahr
beträchtlich. Wenn die üblichen Sicherheitsmaßnah-
men unbeachtet bleiben, kann dies zu Verletzungen
der Bedienungsperson führen. Sicherheitsausrüstung
wie Schutzvorrichtungen Schutzbrillen, Staubmasken
und Gehörschutz können mögliche Verletzungsgefah-
ren verringern. Der beste Schutz kann jedoch falsche
Einschätzung, Sorglosigkeit oder Unachtsamkeit nicht
wettmachen. Verwenden Sie immer Ihren gesunden
Menschenverstand und Vorsicht in der Werkstatt.
Wenn sich ein Vorgang gefährlich anfühlt, versuchen
Sie es nicht. Überlegen Sie eine alternative Vorge-
hensweise, die sich sicherer anfühlt. Denken Sie dar-
an: Ihre körperliche Unversehrtheit ist Ihre persönliche
Verantwortung. Diese Maschine wurde für bestimmte
Arbeiten konzipiert.
Wir empfehlen dringend, die Maschine nicht zu verän-
dern und sie nicht für Anwendungsbereiche einzuset-
zen, für die sie nicht konstruiert wurde. Wenn Sie sich
nicht sicher sind, fragen Sie erst Ihren Händler, bevor
Sie mit dem Produkt arbeiten.
Warnung: Das Nichtbefolgen dieser Vorschriften kann
zu ernsthaften Verletzungen führen.
www.scheppach.com
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