Sicherheit
2.3
Allgemeine Betreiberpflichten
Der Betreiber ist verpflichtet, das Gerät nur in einwandfreiem und be-
❏
triebssicherem Zustand einzusetzen. Er muss dafür sorgen, dass neben
den Sicherheitshinweisen in der Montageanleitung die allgemeingülti-
gen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften, die Vorgaben der
DIN VDE 0100 sowie die Bestimmungen zum Umweltschutz des jeweiligen
Einsatzlandes beachtet und eingehalten werden.
Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass alle Arbeiten mit dem Gerät nur
❏
von geschultem, sicherheitstechnisch unterwiesenem und autorisiertem
Personal durchgeführt werden.
Letztlich verantwortlich für den unfallfreien Betrieb ist der Betreiber des
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Geräts oder das von ihm autorisierte Personal.
Der Betreiber ist für die Einhaltung der technischen Spezifikationen, insbe-
❏
sondere für die Einhaltung der statischen Lasten, verantwortlich.
Nichtbeachtung der statischen Lasten kann zum Verlust der Stütz-
bzw. Haltefunktion führen.
2.4
Anforderungen an das Personal
Jede Person, die beauftragt ist, mit dem Gerät zu arbeiten, muss die kom-
❏
plette Montageanleitung gelesen und verstanden haben, bevor sie die ent-
sprechenden Arbeiten ausführt. Dies gilt auch, wenn die betreffende Person
mit einem solchen Gerät bereits gearbeitet hat oder dafür geschult wurde.
Alle Arbeiten mit dem Gerät dürfen nur von geschultem,
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sicherheitstechnisch unterwiesenem und autorisiertem Personal ausgeführt
werden. Vor Beginn aller Tätigkeiten muss das Personal mit den Gefahren
beim Umgang mit dem Gerät vertraut gemacht worden sein.
Alle Personen dürfen nur Arbeiten entsprechend ihrer Qualifikation durch-
❏
führen. Die Verantwortungsbereiche des jeweiligen Personals sind klar
festzulegen.
Jegliches Personal, welches beauftragt wurde, mit dem Gerät zu arbeiten,
❏
darf keine körperlichen Einschränkungen besitzen, die Aufmerksamkeit und
Urteilsvermögen zeitweilig oder auf Dauer einschränken (z. B. durch Über-
müdung).
Der Umgang mit dem Gerät sowie alle Montage, Demontage- und
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Reinigungsarbeiten durch Minderjährige oder Personen, die unter Alkohol-,
Drogen- oder Medikamenteneinfluss stehen, ist nicht gestattet.
Das Personal muss entsprechend der anfallenden Arbeiten und vorliegen-
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den Arbeitsumgebungen geeignete persönliche Schutzausrüstung tragen.
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