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bedienungsanleitung
GARANTIE
Ihr Händler haftet 24 Monate ab Übergabe für Sachmängel an dem von Ihnen erworbenem Fahrrad
innerhalb dieser Frist wird Ihnen der Fachhändler, der das Rad verkauft hat, evtl. auftretende
Beanstandungen, deren Ursache bereits beim Übergang des Fahrrades in Ihren Besitz vorhanden war,
kostenlos reparieren bzw.mangelhafte Bauteile austauschen. Davon ausgeschloßen sind Verschleißteile.
GARANTIEBEDINGUNGEN
Beachten Sie bitte den bestimmungsgemäßen Gebrauch. Für jeden darüber hinaus gehenden
Gebrauch bzw. Nichteinhaltung der sicherheitstechnischen Anweisungen dieser Bedienungsanleitung
und für die daraus resultierenden Schäden haften der Hersteller und der Händler nicht. Dies gilt
insbesondere bei Überladung und nicht ordnungsgemäßer Beseitigung von Mängel so wie bei
Benutzung in Wettkämpfen.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung der vom Hersteller
vorgeschriebenen
Betriebs-,
Wartungs-
Bedienungsanleitung, sowie der Wartungs- und Benutzungshinweise Ihres Fachhändlers.
Bewahren Sie unbedingt Ihren Kaufbeleg und Garantieheft auf! Ohne diese Belege ist die
Inanspruchnahme der Gewährleistung nicht möglich.
Die Garantie gilt nur bei Vorlage des Kunden-Kaufbeleges zusammen mit dem Garantieheft, aus dem
kaufdatum, Händleradresse, Modell und Rahmennummer hervorgehen müssen.
DIE GARANTIE BEZIEHT SICH NICHT AUF FOLGENDE MÄNGEL:
Ausgeschlossen sind Schäden durch Verschleiß, Vernachlässigung (mangelhafte Pflege und Wartung),
Sturz, Überlastung durch zu große Beladung, durch unsachgemäße Montage und Behandlung sowie
durch Veränderung des Fahrrades (An- und Umbau von zusätzlichen Komponenten, Verwendung
von Ersatzteilen, die dem Kellys-Original nicht entsprechen). Bei Wettbewerbeinsatz, Sprüngen oder
Überanspruchungen anderer Art besteht ebenfalls kein Garantieanspruch.
Im Interesse einer langen Lebensdauer und Haltbarkeit der Komponenten müssen die
Montagevorschriften der Hersteller (v.a. Drehmomente bei Schrauben) und die vorgeschriebene
Wartungsintervalle genau eingehalten werden. Bei Nichteinhaltung der Montagevorschriften und
Prüfintervalle erlischt die Garantie.
Bei folgenden Mängeln und Teilen besteht kein Garantieanspruch:
Verschleißteile- die einem natürlichen nutzungsbedingten Verschleiß unterliegen - Teile, Komponenten,
Baugruppen und Federelemente des Fahrrads (Dichtungen, Buchsen usw.) sind bei unsachgemäßem
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und
Instandhaltungs-
Anweisungen
Gebrauch oder bei Einsätzen mit Wettkampfcharakter von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Mechanische Abnutzungen die auf normalem Verschleiß während der Nutzung beruhen (z. B.
verschleiß der Kette, Ritzeln, Handgriffe, Bremsbeläge, Lackkratzer usw.)
Abnorme Belastung, Fahrlässigkeit, unsachgemäße Verwendung und Missbrauch, Schäden infolge von
Unfällen oder Kollisionen.
HINWEIS
Der autorisierte Händler muß das Rad fahrbereit machen, so das die sichere Funktion gewährleistet ist. Der
Händler hat eine Endkontrolle und Probefahrt durchzuführen.
VERLÄNGERTE GARANTIE FÜR FAHRRADRAHMEN
Die Firma KELLYS BICYCLES s.r.o. gewährleistet für den Rahmen des gekauften Fahrrads nach dem
sowie
Verlauf der gesetzlich gegebenen 24-monatigen Garantiefrist eine verlängerte Garantie für den Er-
stbesitzer, angeführt in diesem Garantieschein für den Zeitraum von weiteren 36 Monaten, jedoch
höchstens bis zu 60 Monaten vom Erwerbstag des Fahrrads vom Erstbesitzer, angeführt in diesem
Garantieschein (weiter nur „verlängerte Garantie"), und dies unter folgenden Bedingungen:
• Beim Erstbesitzer angeführt in diesem Garantieschein muss es sich um eine natürliche Person
handeln, welche das Fahrrad für seinen persönlichen Erholungsbedarf (nicht zum Zweck des Un-
ternehmens, oder anderer Verdiensttätigkeiten oder Rennbedarfs) gekauft hat und das Fahrrad
für seinen persönlichen Erholungsbedarf nutzt; diese verlängerte Garantie ist unübertragbar auf
eine weitere Person – falls der Erstbesitzer des Fahrrads die Eigentumsrechte zum Fahrrad auf eine
weitere Person überträgt, erlöscht somit die verlängerte Garantie,
• Das Fahrrad wird im System der Firma KELLYS BICYCLES s.r.o. auf der Webseite www. kellysbike.com
bis zu 60 Tagen vom Erwerb registriert und die registrierten Daten werden mit den Daten auf dem
Garantieschein des Fahrrads übereinstimmen,
• Der Erstbesitzer legt bei der Reklamation ein korrekt ausgefülltes Original des Garantiescheins und
das Originalbeleg über den Fahrraderwerb vor,
• Das Fahrrad wird während der gesamten Garantiefrist einschließlich der verlängerten Garantiefrist
regelmäßigen jährlichen technischen Kontrollen in einer Fachwerkstatt unterzogen, mit Vermerk
über diese Kontrollen im Garantieschein, wobei die erste Garantiekontrolle nach 100 km durch-
geführt werden muss. Die Kosten für Komponenten, welche der gängigen Abnützung bei der
MTB / CROSS