Bedien- und Anzeigeelemente
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Abbildung 2: Fahrwerks-Steuerorgane
1. Betriebsstundenzähler
2. Wassertemperatur.
3. Öldruck
4. Schutzschalter
5. Choke, Glühkerzenleuchte
6. Einschalten
7. Motorstart
8. Schlüsselschalter
9. Notaus
10. Hubmechanik
11. Ausleger ausfahren
12. Plattformarm heben
13. Ausleger heben
14. Drehgestell schwenken
15. Schwenken des Fahrkorbs
16. Fahrkorbniveau
17. Ausleger schnell / langsam
18. Zusatzkraft
19.
Hubmechanik
20. Ausleger heben
Abbildung 3:
Fußschalter
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Abbildung 4: Steuerpult der Arbeitsbühne
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21. Ausleger ausfahren
22. Plattformarm heben
23. Notaus
24. Rot – Motortemperatur
25. Gelb – Kippen
26. Schnell / langsam
27. Benzin / Propan
Glühkerzenleuchte
wählen
28. Zusatzkraft
29. Drehgestell schwenken
30. Schwenken des
Fahrkorbs
31. Fahrkorbniveau
32. Zusatzleuchte
33. Horn
34. Generator
35. Auslegergeschwindigkeit
36. Steuerknüppel / Sperre
37. Schlüsselschalter
38. Fußschalter
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Vor Inbetriebnahme der Arbeitsbühne muß folgendes
sichergestellt sein:
Die Sicherheitsinspektion vor Inbetriebnahme ist
abgeschlossen, und alle Unregelmäßigkeiten sind beseitigt.
Der Bediener ist für den Betrieb der Maschine gründlich
geschult.
Das Arbeitsgelände ist hinsichtlich der Fahrstrecke frei von
Hindernissen, Löchern, abschüssigen Stellen und
irgendwelchen Personen.
Die Fahrbahn kann die Radlasten tragen.
Bezüglich Lage der Bedienorgane siehe Abbildung 1 und 2.
Während des Betriebes ist im Notfall zum Stoppen aller Funktionen
jederzeit der Notaustaster zu drücken.
Während des Betriebes ist bei Bedarf zum Auslösen eines
akustischen Warnsignals jederzeit die Horntaste zu drücken.
Wenn durch Gesetzgebung des Landes
vorgeschrieben:
Beim Verfahren oder Hochfahren der Maschine ist
stets ein zugelassener Haltegurt zu benutzen, der
ordnungsgemäß am dafür vorgesehenen
Verankerungspunkt der Arbeitsbühne zu
befestigen ist (siehe Abbildung 4).
An jedem Verankerungspunkt darf nur ein
Haltegurt befestigt werden.
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Abbildung 5: Typischer Verankerungspunkt
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Betrieb
Notaus
Signalhorn
für Haltegurte