Werfen Sie Elektrowerkzeuge
nicht in den Hausmüll!
Das nebenstehende Symbol einer durch-
gestrichenen Mülltonne auf Rädern zeigt
an, dass dieses Gerät der Richtlinie 2012/19/EU
unterliegt. Diese Richtlinie besagt, dass Sie dieses
Gerät am Ende seiner Nutzungszeit nicht mit dem
normalen Haushaltsmüll entsorgen dürfen, sondern in
speziell eingerichteten Sammelstellen, Wertstoffhöfen
oder Entsorgungsbetrieben abgeben müssen.
Diese Entsorgung ist für Sie kostenfrei. Schonen
Sie die Umwelt und entsorgen Sie fachgerecht.
Für den deutschen Markt gilt
Beim Kauf eines Neugerätes haben Sie das Recht,
das entsprechende Altgerät an Ihren Händler zurück-
zugeben. Händler von Elektro- und Elektronikgeräten
mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 qm
sowie Lebensmittelhändler mit einer Ver kaufs fläche
von mindestens 800 qm, die regelmäßig Elektro- und
Elektronik geräte verkaufen, sind außerdem verpflich-
tet, bis zu drei Altgeräte unentgeltlich zurückzuneh-
men, auch ohne dass ein Neugerät gekauft wird,
wenn die Altgeräte in keiner Abmessung größer sind
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PAPK 12 B3