Technische Daten
ermittelt nach EN 624 bzw. Truma Prüfbedingungen
Trumatic S 3002 (P), S 5002
Gasart
Flüssiggas (Propan / Butan)
Betriebsdruck
30 mbar (siehe Typenschild)
Nennwärmeleistung
S 3002 (P): 3400 W
S 5002:
5500 W
Gasverbrauch
S 3002 (P): 30 – 280 g/h
S 5002:
60 – 480 g/h
Betriebsspannung
1,5 V
Stromaufnahme
50 mA (Zünden)
0,01 mA (Überwachen)
Gewicht
S 3002 (P): 9,8 kg (ohne Gebläse)
S 5002:
17,5 kg (ohne Gebläse)
S 5002 mit Verkleidung Kaminfeuer:
ca. 19,5 kg (ohne Gebläse)
Verkleidung Kaminfeuer
Betriebsspannung
12 V (DC / AC)
Stromaufnahme mit Akustik
0,65 A (DC) / 0,91 A (AC)
ohne Akustik
0,63 A (DC) / 0,90 A (AC)
Sicherung
1,25 AT – träge –
Gewicht der Verkleidung
ca. 5,2 kg
Konformitätserklärung
Die Trumatic S ist durch den DVGW geprüft und erfüllt die
Gasgeräte-Richtlinie (90/396/EWG) sowie die mitgeltenden
EG-Richtlinien. Für EU-Länder liegt die CE-Produkt-Ident-
Nummer vor
S 3002 (P): CE-0085AP0325
S 5002:
CE-0085AP0326
Die Heizung erfüllt die Heizgeräte-Richtlinie 2001/56/EG mit
den Ergänzungen 2004/78/EG und 2006/119/EG und trägt die
Typengenehmigungs nummer
S 3002 (P): e1 00 0140
S 5002:
e1 00 0141
Die Heizung erfüllt die Richtlinie zur Funkentstörung von
Kraftfahrzeugmotoren 72/245/EWG mit den Ergänzungen
2004/104/EG und 2005/83/EG und trägt die Typengenehmi-
gungsnummer: e1 03 2603
Die Heizung erfüllt die EMV-Richtlinie 89/336/EWG und die
Niederspannungs-Richtlinie 73/23/EWG.
Technische Änderungen vorbehalten!
Truma Hersteller Garantieerklärung
1. Garantiefall
Der Hersteller gewährt Garantie für Mängel des Gerätes, die
auf Material- oder Fertigungsfehler zurückzuführen sind. Da-
neben bestehen die gesetzlichen Gewähr leistungsansprüche
gegen den Verkäufer fort.
Der Garantieanspruch besteht nicht
– für Verschleißteile und bei natürlicher Abnutzung,
– infolge Verwendung von anderen als Truma Originaltei-
len in den Geräten und bei Verwen dung ungeeigneter
Gas druckregler,
– infolge Nichteinhaltung der Truma Einbau- und
Gebrauchsanweisungen,
– infolge unsachgemäßer Behandlung,
– infolge unsachgemäßer, nicht von Truma veranlass ter
Transportverpackung.
2. Umfang der Garantie
Die Garantie gilt für Mängel im Sinne von Ziffer 1, die inner-
halb von 24 Monaten seit Abschluss des Kaufvertrages zwi-
schen dem Verkäufer und dem Endverbraucher eintreten. Der
Hersteller wird solche Mängel durch Nacherfüllung beseitigen,
das heißt nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Ersatz-
lieferung. Leistet der Hersteller Garantie, beginnt die Garan-
tiefrist hinsichtlich der reparierten oder ausgetauschten Teile
nicht von neuem, sondern die alte Frist läuft weiter. Weiterge-
hende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche
des Käufers oder Dritter sind ausgeschlossen. Die Vorschriften
des Produkthaf tungsgesetzes bleiben unberührt.
Die Kosten der Inanspruch nahme des Truma Werkskun den-
dienstes zur Beseitigung eines unter die Garantie fallenden
Mangels – insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und
Materialkosten – trägt der Hersteller, soweit der Kun dendienst
innerhalb von Deutschland eingesetzt wird. Kundendienstein-
sätze in anderen Ländern sind nicht von der Garantie gedeckt.
Zusätzliche Kosten aufgrund erschwerter Aus- und Einbau-
bedingungen des Gerätes (z. B. Demontage von Möbel- oder
Karosserie teilen) können nicht als Garantieleistung anerkannt
werden.
3. Geltendmachung des Garantiefalles
Die Anschrift des Herstellers lautet:
Truma Gerätetechnik GmbH & Co. KG,
Wernher-von-Braun-Straße 12,
85640 Putzbrunn.
In Deutschland ist bei Störun gen grundsätzlich das Truma
Servicezentrum zu benachrichtigen; in anderen Ländern
stehen die jeweiligen Servicepartner zur Verfügung (siehe
Serviceheft oder www.truma.com). Beanstandungen sind
näher zu bezeichnen. Ferner ist die ordnungsgemäß ausge-
füllte Garantie-Urkunde vorzulegen oder die Fabriknummer
des Gerätes sowie das Kaufdatum anzugeben.
Damit der Hersteller prüfen kann, ob ein Garantiefall vorliegt,
muss der Endverbraucher das Gerät auf seine Gefahr zum
Hersteller bringen oder ihm übersenden. Bei Schäden an Heiz-
körpern (Wärmetauscher) ist der Gasdruckregler ebenfalls mit
einzusenden.
Bei Einsendung ins Werk hat der Versand per Frachtgut zu er-
folgen. Im Garantiefall übernimmt das Werk die Transportkos-
ten bzw. Kosten der Einsendung und Rücksendung. Liegt kein
Garantiefall vor, gibt der Hersteller dem Kunden Bescheid und
nennt die vom Hersteller nicht zu übernehmenden Reparatur-
kosten; in diesem Fall gehen auch die Versandkosten zu Las-
ten des Kunden.
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