Geschwindigkeit
Ca. 16 cm pro Sekunde (abhängig von Gewicht und Steigung)
Gewicht
Ca. 34 kg
(inklusive Einseitenbedienung)
Technische Änderungen vorbehalten!
GO
Hersteller-Garantieerklärung
2
1. Garantiefall
Der Hersteller gewährt Garantie für Mängel des Gerätes, die
auf Material- oder Fertigungsfehler zurückzuführen sind. Dane-
ben bestehen die gesetzlichen Ge währ leistungsansprüche
gegen den Verkäufer fort.
Der Garantieanspruch besteht nicht:
–
für Verschleißteile und bei natürlicher Abnutzung,
–
infolge Verwendung von anderen als GO
den Geräten,
–
infolge Nichteinhaltung der Einbau- und Gebrauchs-
anweisungen des Herstellers,
–
infolge unsachgemäßer Behandlung,
–
infolge unsachgemäßer Transportverpackung.
2. Umfang der Garantie
Die Garantie gilt für Mängel im Sinne von Ziffer 1, die innerhalb
von 24 Monaten seit Abschluss des Kaufvertrages zwischen
dem Verkäufer und dem Endverbraucher eintreten. Der Her-
steller wird solche Mängel durch Nacher füllung beseitigen, das
heißt nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzliefe-
rung. Leistet der Her steller Garantie, beginnt die Garantiefrist
hinsichtlich der reparierten oder ausgetauschten Teile nicht
von neuem, sondern die alte Frist läuft weiter. Weitergehende
Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche des
Käufers oder Dritter sind ausgeschlossen. Die Vorschriften des
Produkthaf tungsge setzes bleiben unbe rührt.
Zusätzliche Kosten aufgrund erschwerter Aus- und Einbau-
bedingungen des Ge rätes (z. B. Demontage von Möbel- oder
Karosserie teilen) können nicht als Garantielei stung anerkannt
werden.
Auf die Rollen gewähren wir 24 Monate Garantie auf Herstel-
lungsfehler. Vor Gebrauch der Rangierhilfe unbedingt scharf-
kantige Steine aus den Reifen entfernen.
3. Geltendmachung des Garantiefalles
Im Falle der Geltendmachung von Garantieansprüchen
wenden Sie sich bitte an die Stelle bei der Sie das Produkt
erworben haben.
Bitte halten Sie auch hierzu den Original-Kaufbeleg bereit.
Konformitätserklärung
1. Stammdaten des Herstellers
Name:
Anschrift:
2. Identifikation des Gerätes
Typ / Ausführung:
Mover / RH1
3. Erfüllt die Anforderungen folgender EG-Richtlinien
3.1 R&TTE-Richtlinie (1999/5/EG)
3.2 EMV-Richtlinie (2004/108/EG)
3.3 Funkentstörung in KFZ 72/245/EWG
3.4 Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
3.5 Altfahrzeugrichtlinie (2000/53/EG)
und trägt die Typgenehmigungsnummern e1 03 4473
Originalteilen in
und das CE-Zeichen.
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Mover RH1:
Klasse 1, Frequenz 868 MHz.
Länder:
AT, BE, BG, CH, CY, CZ, DE, DK, EE, ES, FI, FR, GB, GR, HU,
IE, IS, IT, LT, LU, LV, MT, NL, NO, PL, PT, RO, SE, SI, SK.
4. Grundlage des Konformitätsnachweises
EN300220-2:2006, EN300220-1:2006 (R&TTE art. 3.2),
EN301489-1:2005, EN301489-3:2002 (EMV art. 3.1b),
EN61000-4-2:2001, EN61000-4-3:2006, EN61000-4-6:2001,
EN55022:2003 (Class B), ISO 7637-2:2004, EN60950:2001,
2004/104/EG, 2006/28/EG, 2006/42/EG, 2000/53/EG
5. Überwachende Stelle
Kraftfahrt-Bundesamt
6. Angaben zur Funktion des Unterzeichners
Unterschrift: Dr. Schmoll
Geschäftsleitung Technik
Rangierhilfe RH 1
Truma Gerätetechnik GmbH & Co. KG
Wernher-von-Braun-Str. 12, D-85640 Putzbrunn
(mit den Ergänzungen)
Putzbrunn, 26.11.2010
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