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CAPITAL SPORTS Azura Instrucciones De Montaje página 28

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SPEZIELLE ENTSORGUNGSHINWEISE FÜR
VERBRAUCHER IN DEUTSCHLAND
Entsorgen Sie Ihre Altgeräte fachgerecht. Dadurch wird gewährleistet, dass
die Altgeräte umweltgerecht verwertet und negative Auswirkungen auf die
Umwelt und menschliche Gesundheit vermieden werden. Bei der Entsorgung
sind folgende Regeln zu beachten:
Jeder Verbraucher ist gesetzlich verpflichtet, Elektro- und
Elektronikaltgeräte (Altgeräte) sowie Batterien und Akkus
getrennt vom Hausmüll zu entsorgen. Sie erkennen die
entsprechenden Altgeräte durch folgendes Symbol der
durchgestrichenen Mülltonne (WEEE-Symbol).
Sie haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät
umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät
entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Entsorgungsstelle
vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Bestimmte Lampen und Leuchtmittel fallen ebenso unter das Elektro- und
Elektronikgesetz und sind dementsprechend wie Altgeräte zu behandeln.
Ausgenommen sind Glühbirnen und Halogenlampen. Entsorgen Sie
Glühbirnen und Halogenlampen bitte über den Hausmüll, sofern sie nicht
das WEEE-Symbol tragen.
Jeder Verbraucher ist für das Löschen von personenbezogenen Daten auf
dem Elektro- bzw. Elektronikgerät selbst verantwortlich.
Rücknahmepflicht der Vertreiber
Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von
mindestens 400 Quadratmetern sowie Vertreiber von Lebensmitteln mit einer
Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im
Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf
dem Markt bereitstellen, sind verpflichtet,
1
bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen
Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im
Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der
Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen
und
2
auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung
größer als 25 Zentimeter sind, im Einzelhandelsgeschäft oder in
unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen; die Rücknahme
darf nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft
werden und ist auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt.

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