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Garantiezeit und gesetz-
liche Mängel ansprüche
Die Garantiezeit wird
durch die Gewährleis-
tung nicht verlängert.
Dies gilt auch für
ersetzte und reparierte
Teile. Eventuell schon
beim Kauf vorhandene
Schäden und Mängel
müssen sofort nach dem
Auspacken gemeldet
werden. Nach Ablauf
der Garantiezeit anfal-
lende Reparaturen sind
kostenpflichtig.
Garantieumfang
Das Gerät wurde nach
strengen Qualitätsricht-
linien sorgfältig produ-
ziert und vor Anlieferung
gewissenhaft geprüft.
Die Garantieleistung
gilt ausschließlich
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CH
für Material- oder
Fabrikationsfehler.
Diese Garantie erstreckt
sich nicht auf die
normale Abnutzung
von Verschleißteilen
(z. B. Akkukapazität).
Diese Garantie ver-
fällt, wenn das Produkt
beschädigt, nicht sach-
gemäß benutzt oder
nicht gewartet wurde.
Ebenso bei Schäden
durch Wasser, Frost,
Blitz und Feuer oder fal-
schen Transport. Für eine
sachgemäße Benutzung
des Produkts sind alle
in der Betriebsanleitung
aufgeführten Anweisun-
gen genau einzuhalten.
Verwendungszwecke
und Handlungen, von
denen in der Betriebsan-
leitung abgeraten oder
vor denen gewarnt wird,