Das Gerät entspricht den Europäischen Richtlinien 2014/35/EU, 2014/30/EU und
2009/125/EU.
Dieses Produkt darf am Ende seiner Lebensdauer nicht über den normalen
Haushaltsabfall entsorgt werden, sondern muss an einem Sammelpunkt für das
Recycling von elektrischen und elektronischen Geräten abgegeben werden.
Die Werkstoffe sind gemäß ihrer Kennzeichnung wiederverwertbar. Mit der
Wiederverwendung, der stofflichen Verwertung oder anderen Formen der
Verwertung von Altgeräten leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Schutze
unserer Umwelt.
Bitte erfragen Sie bei der Gemeindeverwaltung die zuständige Entsorgungsstelle.
Die Löschung von eventuell vorhandenen personenbezogener Daten auf den zu
entsorgenden Altgeräten muss vom Endnutzer eigenverantwortlich vorgenommen
werden.
Änderungen vorbehalten.
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