Nuova Simonelli Microbar II Manual De Instrucciones página 6

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Nachdem das Spülen der Maschine
begonnen hat, darf dieser Vorgang
nicht unterbrochen werden, da sonst
Reinigungsmittelrückstände
Ausgabegruppen zurückbleiben könnten.
Die Maschine muss auf einer horizonta-
len Ebene aufgestellt werden, um mögli-
che Funktionsstörungen zu vermeiden.
Die Maschine ist für den Betrieb in einem
Temperaturbereich von +5°C - +40°C
(41°F - 104°F) ausgelegt.
VERGIFTUNGSGEFAHR
Während der Verwendung des Dampfrohrs
muss besonders darauf geachtet wer-
den, dass die Hände nicht unter den
Dampfstrahl gebracht werden. Das Rohr
unmittelbar nach der Verwendung nicht
berühren.
VERBRENNUNGSGEFAHR
Es darf nicht vergessen werden, dass
der Fachtechniker zur Ausführung
jeglicher
Installations-,
Entleerungs- oder Einstellungsarbeiten
A r b e i t s h a n d s c h u h e
Sicherheitsschuhe tragen muss.
SCHERGEFAHR
Beim Einfüllen von Kaffee darf der
Bediener nicht die Hände ins Innere des
Behälters bringen.
4
in
ACHTUNG
ACHTUNG
Wartungs-,
u n d
ACHTUNG
den
in elektrischen und elektronischen Geräten und
die Abfallentsorgung".
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf
dem Gerät bedeutet, dass es am Ende seiner
Standzeit nicht mit dem normalen Hausmüll entsorgt
werden darf. Der Betreiber muss das Gerät am
Ende seiner Standzeit einer geeigneten Stelle für
differenzierte Sammlung von elektrischen und elek-
tronischen Altgeräten zuführen oder sie im Fall des
Erwerbs eines gleichwertigen Geräts beim Händler
abgeben. Die differenzierte Müllsammlung dient der
Zuführung des abgerüsteten Geräts zu Recycling,
Aufbereitung und umweltgerechter Entsorgung
und trägt somit dazu bei, eventuelle schädliche
Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit
zu vermeiden und die Wiederverwendung der
Materialien zu fördern, aus denen das Gerät besteht.
Die vorschriftswidrige Entsorgung des Produkts
seitens des Betreibers führt zur Verhängung von
Verwaltungsstrafen gemäß GvD 22/1997 (Artikel 50
und ff. des GvD 22/1997).
ACHTUNG
INFORMATION
FÜR
BETREIBER
Gem. Art. 13 des GvD Nr. 151
vom 25. Juli 2005 "Umsetzung
der Richtlinien
2002/95/EG,
2002/96/EG
und
EG über die Reduzierung der
Verwendung von Gefahrstoffen
DE
DIE
2003/108/

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