DE
2.2.7 An- und Abkuppeln von Anbaugeräten
• Anbaugeräte nur bei abgestelltem Motor und
ausgeschaltetem Nebenantrieb an- und abkup-
peln.
• Beim Wechseln von Anbaugeräten und deren
Teilen geeignetes Werkzeug benutzen und
Handschuhe tragen.
• Beim An- und Abbauen die erforderlichen Stüt-
zeinrichtungen in die jeweilige Stellung brin-
gen und für ausreichende Standsicherheit
sorgen.
• Die selbstfahrende Arbeitsmaschine und An-
baugerät gegen Wegrollen sichern (Feststell-
bremse, Unterlegkeile).
• Beim Ankuppeln von Anbaugeräten besteht
Verletzungsgefahr (Quetschungen). Besondere
Vorsicht ist notwendig.
• Anbaugeräte vorschriftsmäßig ankuppeln und
an den vorgeschriebenen Stellen befestigen.
2.2.8 Wartungs-, Reinigungs- und Repara-
turarbeiten
• Wartungs- und Reinigungsarbeiten nur bei
ausgeschaltetem Antrieb und stillstehendem
Motor vornehmen!
• Unterliegen Schutzeinrichtungen und Arbeits-
werkzeuge einem Verschleiß, so sind diese re-
gelmäßig zu kontrollieren und ggf.
auszutauschen.
• Beschädigte Schneidwerkzeuge sind auszutau-
schen.
• Beim Auswechseln von Schneidwerkzeugen
geeignetes Werkzeug benutzen und Schutz-
handschuhe tragen.
• Nur Original – Ersatzteile des Herstellers ver-
wenden, da diese den technischen Anforderun-
gen entsprechen und dadurch die Unfallgefahr
minimiert wird!
• Reinigungsarbeiten mit dem Hochdruckreini-
ger sollten so durchgeführt werden, dass der
Wasserstrahl nicht direkt auf Lager, Drehteile,
Schmiernippel, Wellendichtringe, Radnaben
usw. gehalten wird. Nach jedem Reinigen mit
dem Hochdruckreiniger müssen die Schmier-
stellen nachgefettet werden. Bei Zuwiderhand-
lung erlischt der Anspruch auf
Garantieleistung!
• Die beweglichen Teile auf Leichtgängigkeit
überprüfen und ggf. nachfetten!
• Nach Wartungs- und Reinigungsarbeiten die
Schutzvorrichtungen unbedingt wieder anbau-
en und in Schutzstellung bringen!
• Zur Vermeidung von Brandgefahr die Maschine
sauber halten!
• Muttern und Schrauben regelmäßig auf festen
Sitz prüfen und ggf. nachziehen.
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DEUTSCH
• Bei Wartungs-, Reinigungs- und Reparaturar-
beiten am angehobenen Gerät stets eine Absi-
cherung durch geeignete Abstützelemente
vornehmen!
• Vor Reparaturarbeiten sicherstellen, dass das
Hydrauliksystem drucklos ist, denn Flüssigkei-
ten unter Druck können die Haut durchdringen
und schwere Verletzungen verursachen! Daher
sofort einen Arzt aufsuchen - Infektionsgefahr!
• Reparaturen dürfen nur von Fachkräften durch-
geführt werden.
• Hydraulikschlauchleitungen in regelmäßigen
Abständen auf Beschädigung und Alterung un-
tersuchen und ggf. austauschen.
• Bei Schweißarbeiten an der Zugmaschine oder
am angebauten Gerät, die Batterie abklemmen.
• Reparaturarbeiten wie Schweißen, Schleifen,
Bohren usw. dürfen nicht an tragenden und an-
deren sicherheitstechnischen Teilen wie Rah-
men, Achsen usw. durchgeführt werden!
3 ENTSORGUNG
• Die Geräte müssen entsprechend den geltenden
Vorschriften der Gemeinde, der Stadt oder des
Landes entsorgt werden.
4.1 GARANTIEZEITRAUM
Es gelten die im Land des Käufers gültigen gesetz-
lichen Vorschriften. Die darin geregelten Rechte
des Käufers werden nicht eingeschränkt.
Ausführliche Informationen erhalten Sie vom
Händler.
4.2 AUSNAHMEN
Die Garantie deckt keine Schäden ab bei:
• Nichtbeachtung der mitgelieferten Bedienungs-
anleitung.
• Unachtsamkeit.
• Falscher oder unzulässiger Nutzung oder Mon-
tage.
• Anwendung von Ersatzteilen, die keine Origi-
nalersatzteile sind.
• Anwendung von Zubehör, das nicht von Stiga
stammt oder von Stiga zugelassen ist.
Die Garantie erstreckt sich ebenfalls nicht auf:
• Verschleißteile wie beispielsweise Riemen, be-
sen.
• Normalem Verschleiß.
4 GARANTIE