15m
Schneiden (Fig. 2-4, 4B, 4C, 4D)
Betreiben Sie die Maschine mit einer Drehzahl
von mehr als 6500 Umdrehungen in der
Minute, wenn Sieschneiden. Eine übermäßig
lange Verwendung bei zu niedriger Drehzahl
könnte die Schaltkuppelung vor-zeitig
abnutzen.
Das Gras von links nach rechts schneiden.
Ein Messerstoß ist möglich, wenn das
rotierende Messer im kritischen Bereich mit
einem massiven Gegenstand in Berührung
kommt. In diesem Fall kann es zu einer
gefährlichen Reaktion kommen, bei der das
gesamte Gerät und der Bediener einem heftigen
Stoß ausgesetzt werden. Diese Erscheinung
wird als MESSERSTOß bezeichnet. Das
Resultat ist u.U., dass der Bediener die
Kontrolle über das Gerät verliert und schwere
oder lebensgefährliche Verletzungen
davonträgt. Messerstöße sind
wahrscheinlicher in Arbeitsbereichen, wo das
zu schneidende Vegetationsmaterial nur
schwer einsehbar ist.
Den Tragegurt gemäß der Abbildung anlegen
(falls vorhanden). Da sich das Messer gegen
den Uhrzeigersinn dreht, wird emp-fohlen, die
Motorsense bei der Arbeit von rechts nach
links zu führen. Personen, die sich in der
HINWEIS!
Drücken Sie auf den Schnellauslöseknopf oder
ziehen Sie notfalls die Schnellauslöseklappe,
(wenn das Gerät damit ausgerüstet ist). (Fig. 2-4C)
Fig. 2-4
Fig. 2-4D
WARNUNG!
Wenn bei der Arbeit Steine oder andere
Gegenstände berührt werden, den Motor
ausschalten und kontrollieren, ob Messer
oder sonstige Teile beschädigt worden sind.
Wenn sich Zweige, Pflanzenteile o.Ä. in der
Klinge verfangen haben, den Motor
ausschalten und den Freischneider davon
befreien.
Abstellen (Fig. 2-5)
Verringern Sie die Motordrehzahl und lassen
Sie den Motor einiger Minuten im Leerlauf
laufen. Schalten Sie dann den
Zündungsschalter aus.
WARNUNG!
Das Schneid-Vorsatzgerät kann Verlet-
zungen verursachen, solange es sich nach
Ausschalten des Motors oder Freigeben des
Leistungsreglers noch weiterdreht. Nach
dem Ausschalten des Motors unbedingt mit
dem Abstellen des Gerätes warten, bis das
Schneid-Vorsatzgerät vollständig stillsteht.
Fig. 2-4B
D
E
Fig. 2-4C
Fig. 2-5
DE-11