Gebrauchs- und Wartungsanweisung SATA air star C
12. Garantiebedingungen
Die Garantiebedingungen gelten soweit der Lieferer laut Angebot eine Herstellergarantie
übernommen hat.
a) Für derartige Geräte leistet der Lieferer eine Garantie von 12 Monaten, die mit dem Tage
des Verkaufs an den Endabnehmer beginnt.
b) Die Garantie erstreckt sich auf den Materialwert von Teilen mit Fabrikations- und Material-
fehlern, die sich innerhalb der Garantiezeit herausstellen. Ausgeschlossen sind Schäden,
die auf Fehlbedienung, normale Abnutzung oder mechanische Beschädigungen zurück-
zuführen sind.
c) Weitergehende Ansprüche jeglicher Art gegen den Lieferer, insbesondere auf Schadener-
satz, sind ausgeschlossen. Das gilt auch für Schäden, die bei Beratung, Einarbeitung und
Vorführung entstehen. Unberührt hiervon bleiben die dem Endabnehmer gegen seinen
Kaufvertragspartner zustehenden Ansprüche.
d) Wünscht der Käufer sofortige Reparatur oder Ersatz, bevor festgestellt ist, ob von uns
eine Ersatzpflicht des Lieferers besteht, erfolgt die Ersatzlieferung oder Reparatur gegen
Berechnung und Bezahlung des jeweiligen Tagespreises. Stellt sich bei der Überprüfung
der Mängelrüge heraus, dass ein Garantieanspruch bestand, erhält der Käufer für die
berechnete Reparatur oder Ersatzlieferung eine Gutschrift entsprechend der Garantiel-
eistung. Teile, für die Ersatz geliefert wurde, gehen in das Eigentum des Lieferers über.
Mängelrügen oder sonstige Beanstandungen berechtigen den Käufer bzw. Auftraggeber
nicht, die Bezahlung zu verweigern oder zu verzögern.
e) Der Versand des Gerätes hat spesenfrei zu erfolgen. Kosten für die Entsendung von Mon-
teuren (Fahrt- und Wegezeitkosten) sowie die Fracht- und Verpackungskosten übernimmt
der Lieferer nicht. Hier gelten die Montagebedingungen des Lieferers.
f) Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantiezeit.
g) Die Garantie erlischt bei Fremdeingriffen.
h) Diese Garantiebestimmungen sind Bestandteil der Allgemeinen Lieferbedingungen des
Lieferers.
Für Schäden infolge einer Nichtbeachtung dieser Betriebsanleitung übernimmt SATA keine
Verantwortung. Technische Änderungen vorbehalten.
13. EG-Konformitätserklärung
Die SATA GmbH & Co. KG, Domertalstraße 20, - D-70806 Kornwestheim, hat für die nach-
folgend aufgeführten Atemschutzgeräte durch eine Baumuster-Prüfung in einem akkredi-
tierten Prüflabor und der Erteilung der EG Baumuster-Prüfbescheinigungen vom 20.11.2006
durch die Prüf- und Zertifizierungsstelle im BG-Prüfzert (notifiziert unter Nr. 0299), Fach-
zertifizierung Atemschutz, Kurfürsten-Anlage 62, D-69115 Heidelberg nachgewiesen, dass
eine Konformität mit der Richtlinie 89/686/EWG, ergänzt durch die Richtlinien 93/95 EG und
93/68 EG, vorliegt. Damit ist die SATA GmbH & Co. KG berechtigt, mit dem Anbringen des
CE-Zeichens die EG-Konformität zu erklären.
Gerätetyp
Halbmaske Nr. 25-130, Gurteinheit mit Aktivkohle-Adsorber
Halbmaske Nr. 25-126, Gurteinheit mit Industriegurtteil
Halbmaske Nr. 25-127, Gurteinheit mit Industriegurtteil mit T-Stück
I.8
EG-Baumuster-Prüfbescheinigung Nr.
SATA GmbH & Co. KG
Geschäftsführer
06 02 0004
06 02 0004
06 02 0004