Gebrauchs- und Wartungsanweisung SATA air star C
ACHTUNG: Schutzwirkung ist nur gewährleistet, wenn:
1. Standardausführung
die Druckanzeige im grünen Bereich ist. Bei jeder Inbetriebnahme, besonders bei gleich-
zeitigem Betrieb mit einer Lackierpistole, ist die Druckanzeige zu prüfen
(evtl. Betriebsdruck erhöhen);
2. Alternativausführung
der Mindestbetriebsdruck am Druckluftfilter (B) 4 bar beträgt (evtl. Betriebsdruck
anpassen). Wartungsarbeiten dürfen nur durch ausgebildetes Fachpersonal durchge-
führt werden.
7. Wartung
7.1 Reinigung und Desinfektion
Die Maske läßt sich leicht und ohne Werkzeug zu Reinigungszwecken oder zum Austausch
defekter Teile demontieren. Bei Ersatzteilbedarf ausschließlich Original-Ersatzteile von
SATA verwenden. Nach jedem Gebrauch muß die Halbmaske gründlich gereinigt wer-
den, um Schweiß und Kondensat aus dem Inneren zu entfernen.Wir empfehlen nach
jeder Reinigung eine Funktionsüberprüfung (siehe Kapitel Funktionsüberprüfung) des
Atemschutzgerätes. Eine Reinigung sollte spätestens nach sechs Monaten durchgeführt
werden, auch dann, wenn die Maske nicht in Gebrauch war. Zur korrekten Desinfektion sind
Halbmasken-Atemschutzcleaner Art.Nr. 134965 zu verwenden.
In regelmäßigen Abständen (bei täglichem Gebrauch wöchentlich, sowie bei nicht luftdicht
verpackten Geräten halbjährlich) ist die Halbmaske einer Desinfektion zu unterziehen.
Benutzen mehrere Personen die Halnmaske so ist die Desinfektion beim Wechsel des
Benutzers durchzuführen. Hier empfiehlt es sich , für jede Person eine eigene belüftete
Halbmaske anzuschaffen. Als Desinfektionsmittel empfehlen wir "Incidur" der Firma Henkel.
8. Lagerung und Lebensdauer
Neue, originalverpackte Halbmasken sind optimal bei Zimmertemperatur und in gut
belüfteten Räumen zu lagern. Lagertemperatur: -10° C bis 55° C bei < 90% rel. Feuchte.
In der Originalverpackung (Polyethylen-Tüte und -Karton) können Masken unter den
genannten Bedingungen 6 Jahre aufbewahrt werden. Extreme Temperaturen können die
Lebensdauer der Masken beeinflussen. Die Masken nicht in Kombikabinen aufbewahren.
In Gebrauch befindliche Masken müssen in speziellen Lagerschränken oder anderen
geeigneten Behältnissen aufbewahrt werden, um sie vor Staub und Dämpfen zu schüt-
zen. Masken dürfen nur in trockenem Zustand eingelagert werden. Sie dürfen nicht
direkter Sonneneinstrahlung ausgesetzt werden und sind von Hitzequellen fernzuhalten.
Halbmasken niemals in Lösemittel legen.
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