Erklärung zur Einhaltung der
Hochfrequenzrichtlinie
Die im Gerät installierte Bluetooth- und
Mikrowellentechnik entspricht den
grundlegenden Anforderungen sowie anderen
einschlägigen Bestimmungen der
Funkanlagen-Richtlinie 2014/53/EU.
> Bluetooth Low Energy – Betriebsfrequenz-
bänder: 2,402 – 2,480 GHz; die maximale
über die Frequenzbänder der Funkanlage
übermittelte Sendeleistung liegt bei unter 2 mW.
> Mikrowellen-Betriebsfrequenzbänder:
24,05 – 24,25 GHz; die maximale über die
Frequenzbänder der Funkanlage übermittelte
Sendeleistung liegt bei unter 16 mW.
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