Entsorgen
Entsorgen
Hinweis auf die Elektro- und Elektronik
Altgeräte EG-Richtlinie
Im Interesse des Umweltschutzes darf das Gerät am
Ende seiner Lebensdauer nicht mit dem Hausmüll
entfernt werden. Die Entsorgung kann über
entsprechende Sammelstellen in Ihrem Land erfolgen.
Befolgen Sie die örtlichen Vorschriften bei der
Entsorgung der Materialien.
Entsorgen Sie das Gerät gemäß der Elektro-
und Elektronik Altgeräte EG-Richtlinie
2002/96/EC - WEEE (Waste Electrical and
Electronic Equipment). Bei Rückfragen wenden
Sie sich an die für die Entsorgung zuständige
kommunale Behörde. Rücknahmestellen für
Ihre Altgeräte erhalten Sie z. B. bei der
örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, den
örtlichen Müllentsorgungsunternehmen oder bei
Ihrem Händler.
Hinweis auf RoHS EG-Richtlinie
Das Gerät entspricht der RoHS Richtlinie.
Die Einhaltung der RoHS-Richtlinie bedeutet, dass das
Produkt oder Bauteil keine der folgenden Substanzen in
höheren Konzentrationen als den folgenden
Höchstkonzentrationen in homogenen Materialien
enthält, es sei denn, die Substanz ist Teil einer
Anwendung, die von der RoHS-Richtlinie ausgenommen
ist:
a) 0,1 % Blei (nach Gewicht),
b) Quecksilber,
c) sechswertiges Chrom,
d) polybromiertes Biphenyl (PBB) und polybromierte
Diphenylether
e) 0,01 % Kadmium (nach Gewicht)
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