BIP LD2-T017-01-EP _ _ / EP _ _ -S4
Induktives Positionsmesssystem
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Sicherheit
2.1
Bestimmungsgemäße Verwendung
Das induktive Positionsmesssystem BIP mit IO-Link-
Schnittstelle bildet zusammen mit einer Maschinensteue-
rung (z. B. SPS) und einem IO-Link-Master ein System zur
Wegmessung/Positionierung. Es wird zu seiner Verwen-
dung in eine Maschine oder Anlage eingebaut und ist für
den Einsatz im Industriebereich vorgesehen.
Das Öffnen des BIP oder eine nichtbestimmungsgemäße
Verwendung sind nicht zulässig und führen zum Verlust
von Gewährleistungs- und Haftungsansprüchen gegen-
über dem Hersteller.
2.2
Allgemeines zur Sicherheit des induktiven
Postitionsmesssystems
Die Installation und die Inbetriebnahme darf nur durch
geschulte Fachkräfte mit grundlegenden elektrischen
Kenntnissen erfolgen.
Eine geschulte Fachkraft ist, wer aufgrund seiner fachli-
chen Ausbildung, seiner Kenntnisse und Erfahrungen
sowie seiner Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen
die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen, mögliche Gefah-
ren erkennen und geeignete Sicherheitsmaßnahmen treffen
kann.
Der Betreiber hat die Verantwortung, dass die örtlich
geltenden Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.
Insbesondere muss der Betreiber Maßnahmen treffen,
dass bei einem Defekt des BIP keine Gefahren für Perso-
nen und Sachen entstehen können.
Bei Defekten und nichtbehebbaren Störungen des BIP ist
dieses außer Betrieb zu nehmen und gegen unbefugte
Benutzung zu sichern.
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2.3
Bedeutung der Warnhinweise
Beachten Sie unbedingt die Warnhinweise in dieser
Anleitung und die beschriebenen Maßnahmen zur
Vermeidung von Gefahren.
Die verwendeten Warnhinweise enthalten verschiedene
Signalwörter und sind nach folgendem Schema aufgebaut:
SIGNALWORT
Art und Quelle der Gefahr
Folgen bei Nichtbeachtung der Gefahr
► Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
Die Signalwörter bedeuten im Einzelnen:
ACHTUNG
Kennzeichnet eine Gefahr, die zur Beschädigung oder
Zerstörung des Produkts führen kann.
GEFAHR
Das allgemeine Warnsymbol in Verbindung mit dem
Signalwort GEFAHR kennzeichnet eine Gefahr, die
unmittelbar zum Tod oder zu schweren Verletzungen
führt.
2.4
Entsorgung
► Befolgen Sie die nationalen Vorschriften zur Entsor-
gung.
deutsch
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