LUFTEINTRITT
Der Raum in dem der Kessel installiert wird muss
über eine Luftzufuhr mit einer Sektion von min-
destens 80 cm² verfügen, um die zur Verbrennung
verbrauchte Luft wiederherstellen zu können.
Als Alternative hierzu kann man die für den Kessel
notwendige Luft direkt von außen über eine Stahl-
verlängerung der Leitung, mit einem Durchmesser
von 6 cm auf der Rückseite des Kessels, einführen.
Die Rohrleitung darf nicht länger als 1 Meter und
muss gerade sein.
ANSCHLUSS AN DEN RAUCHABZUG
Der Kessel funktioniert mit künstlichem Zug das
heißt, über das Rauchabgasgebläse wird die
Brennluft in die Brennkammer geführt, um dort die
Verbrennung zu ermöglichen. Es muss also ein
korrekter Rauchgasabzug garantiert werden, indem
man den Heizkessel an einen Rauchabzug an-
schließt der einen natürlichen Abzug garantiert.
Bei dem Anschluss an einen Rauchabzug müssen
die örtlichen und nationalen Richtlinien beachtet
werden.
Der Rauchabzug muss den folgenden Anforderun-
gen entsprechen:
• Er muss aus wasserfestem und den hohen Tempe-
raturen des Rauchs und des Materials widerstehen-
dem Material gefertigt sein.
• Es muss eine ausreichende mechanische Festig-
keit und eine geringe Wärmeleitfähigkeit bestehen,
• Er muss perfekt dicht sein, um die Abkühlung des
Rauchabzugs zu vermeiden.
• Es muss ein möglichst vertikaler Verlauf garantiert
werden.
• Er muss mit einem Luftspalt in einen angemesse-
nen Abstand zu brennbaren oder entflammbaren
Materialien gebracht oder entsprechend isoliert
werden.
• Alte Kamine oder neue die die Anforderungen der
Richtlinien nicht erfüllen, können durch Einlassen
des Kamins saniert werden. Dazu führt man ein
Metallrohr in den vorhandenen Kamin ein und füllt
es mit Dämmmittel.
• Der Durchmesser des Rohrs des Rauchabzugs
darf nicht unter dem der Ausgangsverbindung des
Heizkessels liegen.
• Die Innensektion muss möglichst rund sein; qua-
dratische oder rechteckige Sektionen müssen
abgerundete Ecken haben, mit einem Radius nicht
unter 20 mm.
Die Innensektion muss konstant, frei, unabhängig
und frei von Drosselungen sein.
INSTALLATION
Die Abgasleitungen dürfen nicht durch Räumlich-
keiten führen in denen die Installation von Verbren-
nungsgeräten verboten ist.
• Schläuche sind verboten.
• Direkt an dem Heizkesselausgang muss ein"T"-
Rohr installiert werden, um in regelmäßigen Abstän-
den die Rückstände beseitigen zu können.
• Es darf kein kollektiver Rauchabzug verwendet
werden.
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