EG-Konformitätserklärung und Erklärung für den Einbau einer unvollständigen Maschine
Erklärung gemäß den Richtlinien: 12004/108/EG (EMC); 2006/42/EG (MD) Anlage II, Teil B
Hinweis - Der Inhalt dieser Konformitätserklärung entspricht den Angaben im offiziellen Dokument, das am Firmensitz der King Gates Srl. hinterlegt ist,
und zwar in dessen jüngster Fassung zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Handbuchs. Dieser Text wurde aus redaktionellen Gründen angepasst.
Eine Kopie der ursprünglichen Erklärung des Produkts kann bei King Gates (PN), Italien, angefordert werden.
Nummer der Erklärung: K109/LINEAR
Hersteller: KING GATES S.R.L.
Adresse: Via A. Malignani 42, 33077 Sacile (PN) Italy
Produkttyp: Elektromechanischer Torantrieb für Drehflügeltore
Modell / Typ: LINEAR500230, LINEAR50024, LINEAR400230, LINEAR40024
Der Unterzeichner Giorgio Zanutto erklärt hiermit eigenverantwortlich als Geschäftsführer, dass das oben genannte Gerät den Vorschriften folgender
Richtlinien entspricht:
• RICHTLINIE 2004/108/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATS vom 15. Dezember 2004 zur Angleichung der Rechtsvorschriften
der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit und Aufhebung der Richtlinie 89/336/EWG gemäß folgenden harmonisierten Normen:
EN 61000-6-2:2005, EN 61000-6-3:2007
Außerdem entspricht das Gerät im Sinne der Anforderungen an „unvollständige Maschinen" folgender Richtlinie:
• Richtlinie 2006/42/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES EUROPÄISCHEN RATS vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Ände-
rung der Richtlinie 95/16/EG (Neufassung) gemäß folgenden harmonisierten Normen:
• Hiermit wird erklärt, dass die entsprechenden technischen Unterlagen in Übereinstimmung mit Anlage VII B der Richtlinie 2006/42/EG ausgefüllt und
folgende grundlegende Anforderungen eingehalten wurden: 1.1.1- 1.1.2- 1.1.3- 1.2.1-1.2.6- 1.5.1-1.5.2- 1.5.5- 1.5.6- 1.5.7- 1.5.8- 1.5.10- 1.5.11
• Der Hersteller verpflichtet sich, die Informationen über die „unvollständige Maschine" bei begründeter Anfrage an die nationalen Behörden weiterzu-
leiten, wobei die eignen Rechte des geistigen Eigentums beibehalten werden.
• Wenn die „unvollständige Maschine" in einem europäischen Land in Betrieb genommen wird, deren offizielle Sprache nicht der Sprache in dieser Er-
klärung entspricht, ist der Importeur verpflichtet, dieser Erklärung die entsprechende Übersetzung beizulegen.
• Wir weisen darauf hin, dass die „unvollständige Maschine" nicht in Betrieb genommen werden darf, bis die Endmaschine, in die sie eingebaut wird,
ebenfalls als konform mit den Vorschriften der Richtlinie 2006/42/EG erklärt wurde (falls zutreffend).
Ferner entspricht das Produkt folgenden Normen: EN 60335-1:2002 + A1:2004 + A11:2004 + A12:2006 + A2:2006 + A13:2008+ A14:2010 +
A15:2011; EN 60335-2-103:2003 +A1:2009
Das Produkt erfüllt, auf die anwendbaren Teile begrenzt, folgende Normen:
EN 13241-1:2003, EN 12445:2002, EN 12453:2002, EN 12978:2003
Sacile, 09.05.2014
Revision: 0
Sprache: DE
Giorgio Zanutto
(Geschäftsführer)
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