Erklärung in Übereinstimmung mit den Richtlinien: 1995/5/EG (R&TTE), 2004/108/EG (EMV); 2006/42/EG (MD) Anlage II, Teil B
Anmerkung - Der Inhalt dieser Erklärung entspricht den Angaben im offiziellen Dokument, das im Sitz der Nice S.p.A. hinterlegt ist und der
letzten verfügbaren Revision vor dem Druck dieser Anleitung. Dieser Text wurde aus redaktionellen Gründen angepasst. Die Kopie der Original-
Erklärung kann bei der Firma Nice S.p.A. (TV) I. angefordert werden.
Nummer der Erklärung
Name des Herstellers:
Adresse:
Bevollmächtigte Person
zum Zusammenstellen der
technischen Unterlagen
Art des Produkts
Modell / Typ:
Zubehör:
Der Unterzeichnende, Luigi Paro, in seiner Funktion als Geschäftsführer, erklärt auf eigene Verantwortung, dass die oben genannten
Produkte den Bestimmungen entsprechen, die in folgenden Richtlinien enthalten sind:
RICHTLINIE 2004/108/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Dezember 2004 zur Angleichung
der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit und zur Aufhebung der Richtlinie
89/336/EWG, gemäß den folgenden harmonisierten Normen: EN 61000-6-2:2005, EN 61000-6-3:2007
Außerdem entspricht das Produkt folgender Richtlinie, entsprechend der vorgesehenen Anforderungen für die „unvollständigen
Maschinen":
Richtlinie 2006/42/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Mai 2006 über Maschinen, welche die
Richtlinie 95/16/EG ändert (Überarbeitung)
• Hiermit wird erklärt, dass die entsprechenden technischen Unterlagen in Übereinstimmung mit Anlage VII B der Richtlinie 2006/42/EG
zusammengestellt und die folgenden wesentlichen Anforderungen eingehalten wurden: 1.1.1- 1.1.2- 1.1.3- 1.2.1-1.2.6- 1.5.1-1.5.2- 1.5.5- 1.5.6-
1.5.7- 1.5.8- 1.5.10- 1.5.11
• Der Hersteller verpflichtet sich, die Informationen über die „unvollständige Maschine" auf Verlangen an die nationalen Behörden weiterzuleiten,
wobei die eignen Rechte des geistigen Eigentums beibehalten werden.
• Wenn die „unvollständige Maschine" in einem europäischen Land in Betrieb genommen wird, deren offizielle Sprache nicht der in dieser
Erklärung entspricht, ist der Importeur verpflichtet, dieser Erklärung die entsprechende Übersetzung beizulegen.
• Wir weisen darauf hin, dass die „unvollständige Maschine" erst dann in Betrieb genommen werden darf, wenn gegebenenfalls festgestellt wurde,
dass die Maschine, in die die unvollständige Maschine eingebaut werden soll, den Bestimmungen der Richtlinie 2006/42/EG entspricht.
Außerdem entspricht das Produkt folgenden Normen: EN 60335-1:2002 + A1:2004 + A11:2004 + A12:2006 + A2:2006 +
A13:2008+A14:2010
Das Produkt entspricht, auf die anwendbaren Teile begrenzt, folgenden Normen:
EN 13241-1:2003, EN 12445:2002, EN 12453:2002, EN 12978:2003, EN 60335-2-103:2003+A11:2009
Oderzo, 04. November 2011
CE-Konformitätserklärung
und Einbauerklärung der „unvollständigen Maschine"
443/UDL1
Revision:
NICE S.p.A.
Via Pezza Alta N°13, 31046 Rustignè di Oderzo (TV) Italy
Herr Oscar Marchetto.
Steurung
UDL1
-
0
Sprache:
DE
Luigi Paro
(
)
Geschäftsführer
Deutsch – 9