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4- SICHERHEIT
DAS GERÄT DARF NICHT VON PERSONEN (EINSCHLIEßLICH KINDERN) MIT
KÖRPERLICHEN, GEISTIGEN ODER SENSORISCHEN BEHINDERUNGEN, ODER
VON PERSONEN, DIE NICHT MIT DEM BETRIEB DES GERÄTES VERTRAUT SIND,
GEBRAUCHT WERDEN, ES SEI DENN, DASS SIE VON EINER FÜR SIE UND IHRE
SICHERHEIT VERANTWORTLICHEN PERSON BEAUFSICHTIGT UND IN DEN
GEBRAUCH DES GERÄTES EINGEWIESEN WURDEN. DAFÜR SORGEN, DASS DIE
KINDER NICHT MIT DEM GERÄT SPIELEN.
Bei Zweifeln hinsichtlich des Betriebs des Stellbetriebs diesen nicht benutzen und den
Hersteller kontaktieren.
4.2- SCHUTZVORRICHTUNGEN
4.2.1- Schutzvorrichtung gegen elektrische Gefahr
Der Stellbetrieb ist gegen elektrische Gefahr durch direkte und indirekte Kontakte geschützt.
Die Schutzvorrichtungen gegen direkte Kontakte dienen dazu, Personen vor den durch den
Kontakt mit aktiven, normalerweise unter Spannung stehenden Teilen herrührenden
Gefahren zu schützen. Die Schutzvorrichtungen gegen indirekte Kontakte sollen hingegen
die Personen vor Gefahren schützen, die durch den Kontakt mit normalerweise isolierten
spannungsführenden Teilen entstehen, welche wegen Defekten unter Spannung stehen
könnten (Defekt der Isolierung)
Folgende Schutzmaßnahmen sollten getroffen werden:
1) Isolierung der aktiven Teile durch einen Schutzmantel aus Kunststoffmaterial ;
2) Gehäuse mit geeigneter Schutzart;
3) Nur für Mod. 230 V, welches mit doppelter Isolierung ausgerüstet ist: Passiver
Schutz, d.h. die Verwendung von doppelt isolierten Bauteilen also Bauteile der
Klasse II oder mit äquivalenter Isolierung (der Anschluss an die Erdungsanlage der
Stellantriebe mit doppelter Isolierung ist verboten).
4.3- SICHERHEITSHINWEISSCHILDER
ES IST VERBOTEN, DIE SICHERHEITSHINWEISSCHILDER DES STELLANTRIEBS
ZU ENTFERNEN, UMZURÜSTEN, ZU BESCHÄDIGEN ODER IM ALLGEMEINEN
UNLESERLICH ZU MACHEN. DIE NICHTEINHALTUNG DES VORAB GENANNTEN
V E R B O T S K A N N S C H W E R E S C H Ä D E N A N P E R S O N E N O D E R S A C H E N
VERURSACHEN. DER HERSTELLER HAFTET NICHT FÜR SCHÄDEN, DIE AUF DIE
MISSACHTUNG DIESES VERBOTS ZURÜCKZUFÜHREN SIND.
In Abb. 5 wird ein Sicherheitshinweisschild abgebildet, welches entweder direkt auf
der Außenseite des Stellantriebs oder in die Nähe desselben und auf jeden Fall in einer
für den Installateur und/oder den Benutzer sichtbaren Position anzubringen ist.
4.4- RESTRISIKEN
Der Stellantrieb weist keine Restrisiken auf. Der Installateur und der Benutzer sind
jedoch darüber in Kenntnis zu setzen, dass nach erfolgter Installation des Stellantriebs
am Fenster dieser versehentlich in Betrieb gesetzt werden und folgende Restrisiken
entstehen könnten:
Restrisiko:
Quetsch- oder Einzugsgefahr von zwischen dem beweglichen und dem festen
Fensterrahmenteil eingefügten Körperteilen.
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INSTALLATIONS- UND GEBRAUCHSANWEISUNG
SICUREZZA -4
T50