Zu beachtende Vorschriften
● Örtliche und baurechtliche Vorschriften
● Der Kaminofen ist von einem Fachmann aufzu-
stellen und an den Schornstein anzuschließen.
ren Installation des Verbindungsstückes zu beach-
ten. Das verwendete Verbindungsstück muss bei
● Eine regelmäßige Überprüfung des Kaminofens ist
von einem Fachmann durchzuführen.
● Der Kaminofen hat eine Allgemeine bauaufsichtliche
Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik
(DIBt) für raumluftunabhängigen Betrieb.
Schornsteinbemessung
Der Kaminofen Turia Lina Compact kann auf Grund
seiner bauaufsichtlichen Zulassung ohne zusätz-
liche Sicherheitseinrichtung gleichzeitig mit einer
zugelassenen Lüftungsanlage betrieben werden.
Der Kaminofen besitzt eine Feuerraumtür die selbst-
tätig schließt, somit ist er bei raumluftabhängiger
Verbrennungsluftzuführung zugelassen für den An-
schluss an mehrfach belegte Schornsteine.
Die Schornsteinbemessung erfolgt nach
DIN EN 13384 -1 und -2 bzw. nach den länder-
Temperatur klasse T400 entsprechen.
Erforderliche Daten
Geschlossener Betrieb
mit Scheitholz / Holzbrikett / Braunkohlenbrikett:
Die länderspezifischen Vorschriften sind zur siche-
● Nennwärmeleistung ....................... 5,0 / 5,0 / 5,0 kW
● Abgasmassenstrom ................. 4,66 / 5,34 / 4,54 g/s
● Abgastemperatur am Stutzen ........ 367 / 374 358 °C
Anschluss oben eine Reinigungsöffnung besitzen.
bei Nennwärmeleistung .....................12 / 12 / 12 Pa
spezifischen Vorschriften. Der Schornstein muss der
● Mindestförderdruck
Verbrennungsluftversorgung
Der Kaminofen Turia Lina Compact kann so-
wohl
konventionell,
raumluftabhängig,
raumluftunabhängig betrieben werden.
Es ist sicherzustellen, dass dem Kaminofen ausrei-
Raumluftunabhängiger
chend Verbrennungsluft zur Verfügung steht. Für eine
einwandfreie Funktion des Kaminofens ist ein notwen-
Verbrennungsluftanschluss
diger Verbrennungsluftvolumenstrom von 15,6 m³/h zu
berücksichtigen.
Die Verbrennungsluft muss bei raumluftunabhängiger
Be triebsweise von außen über eine dichte Leitung oder
über ein LAS-System zugeführt werden. Sprechen Sie
deshalb mit Ihrem Bezirksschornsteinfegermeister.
Aus Energiespargründen (EnEV) sollte bei Nichtbetrieb
des Kaminofens die Verbrennungsluftzuhr absperrbar
sein. Dies kann durch eine Absperrklappe in der Ver-
bren nungsluftleitung oder durch die Luftschieber
am
Kaminofen
geschehen.
Absperrklappe, muss diese mit AUF/ZU eindeutig ge-
kennzeichnet sein.
Durch die Absperrung wird verhindert, dass durch
dauernde Zirkulation kalter Verbrennungsluft, dem
Aufstellraum Wärme entzogen wird und es an kal-
Kondenswasserbildung kommt.
Achtung:
Die Verbrennungsluftleitung darf im Betrieb nicht
verschlossen werden!
Um die Verbrennungsluft dem Gerät nicht aus dem
Aufstellraum, sondern über eine Leitung zuzufüh-
ren, ist am Gerät wahlweise hinten oder unten eine
Verbrennungsluftleitung
Wird die Verbrennungsluftleitung länger als 3 m aus-
geführt, so muss der rechnerische Nachweis für
die Verbrennungsluftversorgung erbracht werden.
Bei sehr niedrigen Außentemperaturen kann es zu
Kondensation an der Verbrennungsluftleitung kommen.
Aus diesem Grunde ist sie mit geeignetem Dämmstoff
zu isolieren. Beachten Sie die Fachregeln des Ofen-
und Luftheizungsbauhandwerks.
ten Verbrennungsluftleitungen zu einer erhöhten
als
auch
Bei
Einsatz
einer
Ø 125 mm
anzubringen.
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