AUSWAHL VON SCHUTZAUSRÜSTUNG
Dieses Schutzgerät darf nur unter den folgenden Umständen eingesetzt werden:
•
Wenn die atmungsgefährdenden Umstände/Faktoren nicht anderweitig beseitigt werden können.
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Wenn der Arbeitsplatz über ein geeignetes und ausreichendes Risikomanagement verfügt, mit dem
die Gefahren und deren Risikoniveaus identifiziert werden können.
Im Rahmen des Risikomanagements müssen identifiziert werden:
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Gefährliche Substanzen/Chemikalien sowie deren Erscheinungsform (flüssig, dampfförmig, fest,
gasförmig) und Konzentration.
•
Weitere Risikofaktoren, wie z.B. herumfliegende und fallende Festkörper, Flüssigkeitsspritzer,
Spritzer geschmolzenen Metalls, explosionsgefährdete Bereiche, Lärm, UV-Strahlung, IR-Strahlung
usw.
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Eigenschaften des Anwenders, wie Gesundheitszustand, Bart, Brille.
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Arbeitsmäßige Anforderungen wie Bewegung, Arbeitstakt, Werkzeug, weiterer Schutz (z.B.
Schutzkleidung).
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Umweltfaktoren wie Temperatur, Feuchtigkeit oder starker Wind.
Nützliche Zusatzinformationen:
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prEN529
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BS4275:1997 (England)
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ZH1/701, Herausgeber HVBG (Deutschland).
Auswahl von Filtergeräten mit Gebläse
Siehe auch BGR 190 (ZH 1/701) (Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten).
Siehe Gebrauchsanleitung für das jeweiligen Gebläsegerät.
Geräteart
Gesichtsschutz mit Gebläse und
Partikelfilter
TH1P
TH2P (Procap)
TH3P
Gerät mit Kombinationsfilter
Gesichtsschutz mit Gebläse und
Gasfilter *)
TH1 Gasfilterklasse 1 oder 2
TH2 Gasfilterklasse 1 oder 2
TH3 Gasfilterklasse 1 oder 2
Gesichtsschutz mit Druckluft-
Schlauchgerät und T/A/LINE
*) Sofern damit nicht bereits die auf das Gasaufnahmevermögen von Gasfiltergeräten mit Gebläse bezogenen
höchstzulässigen Einsatzkonzentrationen von 0,05 Vol.% in Gasfilterklasse 1 und 0,1 Vol.% in Gasfilterklasse 2
und 0,5 Vol.% in Gasfilterklasse 3 überschritten werden.
**) Bei abweichenden nationalen Regeln: jeweils gilt es der striktere Wert.
VERPACKING FÜR TRANSPORT
Der Procap soll in der Originalverpackung oder in einem entsprechenden Pappkarton transportiert
werden.
Vielfaches des
Bemerkungen, Einschränkungen
Grenzwertes (GW) **)
Die "offenen" Atemanschlüsse (Helm oder Haube)
bieten bei Ausfall oder Schwächerwerden des
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Gebläses keinen ausreichenden Schutz. Deshalb
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dürfen Geräte der Klasse TH1 nicht gegen krebs-
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erregende, sehr giftige und radioaktive Gase und
Dämpfe eingesetzt werden.
Es gelten die jeweiligen Vielfachen des Grenzwertes für den Gas-
oder Partikelfilterteil, und zwar jeweils der schärfere Wert.
Bei Geräten mit Kombinationsfilter gelten die
jeweiligen Einschränkungen für die Gas- und
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Partikelfiter.
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