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Gebläse-Schutzhelm Procap
Als Atemschutzgerät:
EG-Baumustergeprüft durch BGIA Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitssicherheit, DE-53754 Sankt
Augustin, Deutschland, Kenn-Nr.: 0121.
Als industrieller Schutzhelm:
EG-Baumustergeprüft durch FIOH Institute of Occupational Health, Topeliuksenkatu 41 a A, FI-00250 Helsinki,
Finnland, Kenn-Nr: 0403.
Als Augenschutz:
EG-Baumustergeprüft durch Inspec International Ltd, Upper Wingbury Courtyard, Wingrave, Aylesbury,
Buckinghamshire, HP22 4LW, England, ID: 0194.
1. Allgemeines
Der Procap dient dazu, die Atmungsorgane und das Gesicht vor gas- und partikelförmigen Schadstoffen zu
schützen.
Weitere Informationen zum Einsatz von Atemschutzgeräten siehe BGR 190 (ZH 1/701) (Regeln für den Einsatz von
Atemschutzgeräten).
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Wird mit einem Gebläsegerät verwendet, wo die Filter am Gebläsegerät festgeschraubt werden. Die Atemluft
wird von dem Gebläse durch die Filter angesaugt und mit elektronisch gesteuertem Druck durch den
Atemschlauch in den Atemanschluss (Luftkanal) geführt.
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An den Procap kann man speziale Gehörschutz montieren (siehe Ersatzteile).
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Der Procap kann am T/A/LINE Druckregler angeschlossen werden.
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Der Procap besteht aus Helm, schwenkbarem Gesichtsshutz und Atemschlauch.
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Der Procap Weld (Schweiß) hat auch einen weiteren Schweißschutz, der auf dem eigentlichen
Gesichtsschutz liegt.
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Der Helm besteht aus Kopfbänderung, Luftkanal, Oberdichtung und Schlauchbuchse. Die Oberdichtung
dichtet die Sichtscheibenrahmen gegen den Helm so ab, dass innerhalb des Gesichtsschutzes ein geringer
Überdruck entsteht.
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Der Gesichtsschutz besteht aus Sichtscheibenrahmen, Sichtscheibe, zwei Rollschlitten und Randdichtung.
Die Randdichtung dichtet den Sichtscheibenrahmen gegen das Gesicht so ab, dass innerhalb des
Gesichtsschutzes ein geringer Überdruck entsteht.
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Der Schweißschutz besteht aus Körper, zwei Rollschlitten und Schweißfilter.
2. Einschränkungen
2.1
Filtergeräte dürfen nicht benutzt werden, wenn die Umgebungsverhältnisse unbekannt sind. In Zweifelsfällen
sind Isoliergeräte zu benutzen, die von der Umgebungsatmosphäre unabhängig wirken.
2.2
Filtergeräte dürfen nicht in engen Räumen (z.B. Behälter, Tunnel) eingesetzt werden, da es Sauerstoff-
mangel geben kann oder schwere sauerstoffverdrängende Gase (z.B. Kohlendioxyd) vorkommen.
2.3
Bei der Verwendung der Filtergeräte muß der Sauerstoffgehalt der Raumluft 18–23 Vol.% betragen.
2.4
Ein Gasfilter schützt nicht gegen Partikel und ein Partikelfilter schützt nicht gegen Gase und Dämpfe. Im
Zweifelsfall Kombinationsfilter einsetzen.
2.5
Normale Filtergeräte schützen nicht gegen bestimmte Gase wie CO (Kohlenmonoxyd), CO
oder N
(Stickstoff).
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2.6
Partikelfilter gegen radioaktive Stoffe und Mikroorganismen (Viren, Bakterien, Pilze und deren Sporen) sollen
nur einmal verwendet werden.
2.7
Es ist unwahrscheinlich, daß die Dichtigkeitsanforderungen erreicht werden, wenn sich Bart, Haare,
Brillenbügel oder Teile der Kleidung zwischen Dichtungsrand und Gesicht befinden.
2.8
Bei Gebrauch des Atemschutzgerätes in Räumen mit Explosionsgefahr sind die dafür zutreffenden
Vorschriften zu beachten. Anwendung des Procap zugelassen, wenn in Verbindung mit einem
explosionsgeschützten (ex) Gebläsegerät verwendet.
2.9
Der Schutz muß bei laufendem Gebläsegerät oder T/A/LINE verwendet werden. Bei Ausfall des
Gebläses oder T/A/LINEs kann keine oder nur eine geringe Atemschutzfunktion des Gerätes erwartet
werden; es besteht die Gefahr einer sofortigen starken Anreicherung von Kohlendioxyd. Gebläseausfall wird
als ein aussergewöhnlicher Zustand angesehen.
2.10 Bei starkem Atmen/grosser körperlicher Anstrengung kann im Atemanschluß ein Unterdruck beim
Einatmungshöchstdurchfluss entstehen.
2.11 Der Schutzgrad kann durch Windstärken von mehr als 2 m/s verringert werden..
2.12 Emfpohlene Anwendungsverhältnisse -10 °C...+50 °C, relative Feuchtigkeit (RH) unter 75 %.
2.13 Filter dürfen nicht direct am Gesichtsschutz oder am Atemschlauch befestigt werden.
(Kohlen-dioxyd)
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