Bestimmungsgemäße Verwendung - Balluff BML-S1G0-B7 Serie Instrucciones Breves

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  • ESPAÑOL, página 14
BML-S1G0-B/S7_ _-M5E_-_0-S284
Absolutes magnetkodiertes Wegmesssystem
EU-Richtlinie 2004/108/EG (EMV-Richtlinie) und EMV-Gesetz
Störfestigkeit: EN 61000-6-1 / EN 61000-6-2
Emission: EN 61000-6-3 / EN 61000-6-4
Bestimmungsgemäße Verwendung
Das magnetkodierte Wegmesssystem BML ist für die
Kommunikation mit einer Maschinensteuerung (z. B. SPS)
vorgesehen. Es wird zu seiner Verwendung in eine
Maschine oder Anlage eingebaut. Die einwandfreie Funk-
tion gemäß den Angaben in den technischen Daten wird
nur mit original BALLUFF-Zubehör zugesichert, die Ver-
wendung anderer Komponenten bewirkt Haftungsaus-
schluss. Eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung ist
nicht zulässig und führt zum Verlust von Gewährleistungs-
und Haftungsansprüchen gegenüber dem Hersteller.
Download weiterer Anleitungen
Eine ausführliche Betriebsanleitung sowie die Maßkörper-
Betriebsanleitung erhalten Sie im Internet unter
www.balluff.com/downloads-bml oder per E-Mail bei
service@balluff.de.
Einbau und Anschluss
13.7
Sensorkopf
(2x) Ø 4.3
Im Lieferumfang enthalten
1)
aktive Messfläche
Funktionsbeeinträchtigung
Unsachgemäße Montage des Maßkörpers und des Sensorkopfes kann die Funktion des Wegmesssystems beeinträchtigen
und zu erhöhtem Verschleiß führen oder eine Beschädigung des Systems zur Folge haben.
► Alle zulässigen Abstands- und Winkeltoleranzen sind strikt einzuhalten.
► Der Sensorkopf darf den Maßkörper über die gesamte Messstrecke nicht berühren. Eine Berührung ist auch dann zu
vermeiden, wenn der Maßkörper mit einem Abdeckband (optional) abgedeckt ist.
► Das Wegmesssystem ist gemäß der angegebenen Schutzart einzubauen.
► Starke Magnetfelder ≥1 mT, insbesondere Haftmagnete, dürfen nicht auf das System wirken.
1
deutsch
80.3
25
32.2
Isolierkörper
aktive Messfläche
links
rechts
2.6
35.2
ACHTUNG
Allgemeines zur Sicherheit
Die Installation und die Inbetriebnahme sind nur durch
geschultes Fachpersonal zulässig.
Der Betreiber hat die Verantwortung, dass die örtlich
geltenden Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.
Insbesondere muss der Betreiber Maßnahmen treffen,
dass bei einem Defekt des Wegmesssystems keine Gefah-
ren für Personen und Sachen entstehen können.
Bei Defekten und nicht behebbaren Störungen des Weg-
messsystems ist dieses außer Betrieb zu nehmen und
gegen unbefugte Benutzung zu sichern.
27.3
LED
1)
File No.
E227256
17.4
16
Absolutcode
Maßkörper

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