1. Niemals die folgenden Druckgrenzwerte überschreiten:
• Der Druck des Versorgungskreises (vom Kompressor) beträgt 220 psi (16 bar).
• Der Betriebsdruck (am Regler angegeben) beträgt 150 psi (10 bar).
- Der Reifenfülldruck (wie am Manometer angezeigt) darf den vom Hersteller auf der Reifenflanke
angegebenen Wert nicht überschreiten.
2. Die Düsen zum Aufpumpen mit Luft erst dann betätigen, wenn der Wulst eingedrückt
werden muss.
3. Vor dem Trennen der Stromversorgung oder anderer pneumatischer Teile die Druckluftanlage
vollständig ablassen. Für den Betrieb der Aufblasdüsen ist die Luft in einem Behälter
gespeichert.
4. Die Aufblasdüsen nur betätigen, wenn die Felge korrekt am Reifenmontiergerät aufgespannt
ist (falls vorgeschrieben) und der Reifen vollständig montiert ist.
1.3. WEITERE ABWÄGUNGEN ZUM THEMA FELGE/REIFEN
Räder mit Drucksensoren und speziellen Felgen oder Reifen können
besondere Arbeitsverfahren erfordern. Die Service-Handbücher der Rad- und
Reifenhersteller konsultieren.
1.4. BESTIMMUNGSZWECK DER MASCHINE
Diese Maschine darf ausschließlich nur zum Entfernen und Montieren von Fahrzeugreifen
von/auf Felgen für Fahrzeuge und Motorräder unter Anwendung der mitgelieferten Werkzeuge
verwendet werden. Jeder andere Einsatz ist als unsachgemäß zu betrachten und kann Unfälle
verursachen.
1.5. SCHULUNG DES PERSONALS
1. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, allen Beschäftigten, die an Rädern arbeiten, ein
Schulungsprogramm zu gewährleisten, das sich auf die mit der Wartung dieser Räder
verbundenen Gefahren sowie auf die einzuhaltenden Sicherheitsverfahren bezieht. Unter
Service oder Wartung verstehen sich die Montage und Demontage von Rädern und alle damit
in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten wie Aufblasen, Ablassen, Montage, Entfernung
und Handhabung.
• Der Arbeitgeber muss sich vergewissern, dass die Bediener nicht an den Rädern eingreifen, es
sei denn, sie wurden auf angemessene Art und Weise zur Ausführung der korrekten Verfahren
zur Wartung des Rades, an dem sie arbeiten werden, und der sicheren Betriebsverfahren
geschult.
• Die im Ausbildungsprogramm zu verwendenden Informationen müssen mindestens die im
vorliegenden Handbuch enthaltenen Anweisungen umfassen.
2. Der Arbeitgeber muss sich vergewissern, dass jeder Beschäftigte die Befähigung aufweist
und aufrecht erhält, sicher an Rädern zu arbeiten, einschließlich folgender Tätigkeiten:
• Demontage der Reifen (einschließlich Luft ablassen).
• Inspektion und Identifikation der Komponenten des Rads mit Felge.
• Reifenmontage.
Startline S 424-S 421-S 521-S 524 Bedienungsanleitung
ACHTUNG
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