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HINWEISE ZU VERSCHROTTUNG UND ENTSORGUNG
Verschrottung und Entsorgung der Maschine obliegen ausschließlich dem Besitzer, der unter Einhaltung
der geltenden Bestimmungen zu Sicherheit und Umweltschutz des Anwenderlandes vorgehen muss.
Der Abbau und die Entsorgung können auch Unternehmen anvertraut werde, die zur Rückgewinnung
und Beseitigung der betreffenden Materialien berechtigt sind.
HINWEISE:
auf jeden Fall stets die geltenden Bestimmungen des Landes einhalten, in dem die Entsorgung des
Materials durchgeführt wird, gegebenenfalls auch die Entsorgungsmeldung veranlassen.
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ACHTUNG
Das Abstellen des Geräts in zugänglichen Bereichen bildet für Personen und Tiere eine schwere
Gefahr.
Für Schäden an Personen oder Tieren haftet immer der Besitzer.
Gemäß Art. 13 Gesetzesdekret Nr.151 vom 25. Juli 2005 "Anwendung der Richtlinien
2002/95/EG, 2002/96/EG, 2003/108/EG zur Beschränkung der Verwendung
bestimmter
Abfallbeseitigung".
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne am Gerät oder der Packung weist darauf
hin, dass das mit ihm gekennzeichnete, ausrangierte Produkt nicht in den Hausmüll
geworfen werden darf, sondern getrennt von anderen Abfällen einer Sammelstelle
zuzuführen ist.
INFORMATIONEN FÜR DEN BENUTZER
gefährlicher Stoffe in
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Elektro-
und Elektronikgeräten
und
zur