8.5. Tiefkühlung von Lebensmitteln
Fast alle Lebensmittel eignen sich zum Einfrieren, ausgenommen Gemüse das in
rohem Zustand verzehrt wird, z.B. Blattsalat.
Nur Lebensmittel mit hoher Qualität sind zum Einfrieren geeignet; Portionieren
Sie die Lebensmittel für den einmaligen Verbrauch, um getaute Produkte nicht
wieder einzufrieren.
Die Lebensmittel in geruchfreies, luft- und feuchtigkeitsdichtes, sowie fett- und
laugen unempfindliches Verpackungsmaterial verpacken.
Polyethylen- und Aluminiumfolien sind am besten geeignet.
Die Verpackung muss dicht sein und dem Gefriergut dicht anliegen.
Keine Glasverpackungen verwenden, das Glas kann platzen.
2 bis 3 Stunden vor dem Einlegen frischer einzufrierender Lebensmittel aktivie-
ren Sie den S U P E R - G E F R I E R M O D U S (siehe „8.1.3. Super-Gefriermo-
dus" auf Seite 24). Nach dem Einlegen frischer, einzufrierender Lebensmittel
können Sie den Super-Gefriermodus deaktivieren.
Im Gefrierraum kann Obst eingefroren und Eiswürfel können erzeugt werden.
8.5.1. Auftauen von Lebensmitteln
Je nach Art und Verwendungszweck können die Lebensmittel entweder im Gerät,
in einem mit lauwarmem Wasser gefüllten Gefäß, in einem Mikrowellengerät, bei
Raumtemperatur oder im Backofen aufgetaut werden. Obst und Gemüse, das zum
Kochen bestimmt ist, erfordert kein Auftauen.
VORSICHT!
Gesundheitsgefährdung.
Ein unsachgemäßer Umgang mit Lebensmitteln kann
zu einer Lebensmittelvergiftung führen.
Wenn Sie das Gerät abschalten oder bei einem Strom-
ausfall, wird nicht mehr ausreichend gekühlt. Eingefro-
rene Lebensmittel können an- oder auftauen.
Aufgetautes Gefriergut sollte möglichst noch am
gleichen Tag verzehrt werden, oder im Kühlraum
nicht länger als bis zum nächsten Tag aufbewahrt
werden. Lebensmittel, wenn auch nur teilweise auf-
getaut, dürfen nicht wieder eingefroren werden.
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