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Leister SONORA S1 Manual Del Usuario página 3

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Leister SONORA S1 / Heissluftgerät
Bedienungsanleitung vor Inbetriebnahme aufmerksam
lesen und zur weiteren Verfügung aufbewahren.
Warnung
Lebensgefahr beim Öffnen des Gerätes, da spannungsführende
Komponenten und Anschlüsse freigelegt werden. Vor dem Öffnen
des Gerätes Netzstecker aus der Steckdose ziehen.
Feuer- und Explosionsgefahr bei unsachgemässem Ge brauch
von Heissluftgeräten, besonders in der Nähe von brennbaren
Materialien und explosiven Gasen.
Stellen Sie das Gerät immer senkrecht
stehend ab (Heizelementrohr nach oben)
Verbrennungsgefahr ! Heizelementrohr und Düse nicht in
heissem Zustand berühren. Gerät abkühlen lassen.
Heissluftstrahl nicht auf Personen oder Tiere richten.
Vorsicht
Nennspannung, die auf dem Gerät angegeben ist, muss mit
120
der Netzspannung übereinstimmen.
230
FI-Schalter beim Einsatz des Gerätes auf Baustellen ist für den
FI
Personenschutz dringend erforderlich.
Gerät muss beobachtet betrieben werden. Wärme kann zu
brennbaren Materialien gelangen, die sich ausser Sichtweite
befinden. Gerät darf nur von ausgebildeten Fachleuten oder
unter deren Aufsicht benützt werden. Kindern ist die Benützung
gänzlich untersagt.
Gerät vor Feuchtigkeit und Nässe schützen.
Nur für Innengebrauch !
Original-Bedienungsanleitung
Konformität
Leister Process Technologies, Galileo-Strasse 10, 6056 Kaegiswil/Schweiz,
bestätigt, dass dieses Produkt in der von uns in Verkehr gebrachten Ausführung die
Anforderungen der folgenden EU-Richtlinien erfüllt.
Richtlinien:
2006/42, 2004/108, 2006/95
Harmonisierte Normen:
EN 12100-1, EN 12100-2, EN 60204-1, EN 14121-1,
EN 55014-1, EN 55014-2, EN 50366, EN 62233,
EN 61000-3-2, EN 61000-3-3, EN 60335-2-45
Kaegiswil, 25.06.2010
Bruno von Wyl, Technischer Direktor Christiane Leister, Firmeninhaberin
Entsorgung
Elektrowerkzeuge, Zubehör und Verpackungen sollen einer umweltge-
rechten Wiederverwertung zugeführt werden. Nur für EU-Länder: Werfen
Sie Elektrowerkzeuge nicht in den Hausmüll! Gemäß der Europäischen
Richtlinie 2002/96 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und ihrer
Um setzung in nationales Recht müssen nicht mehr gebrauchsfähige
Elektrowerkzeuge getrennt gesammelt und einer umweltgerechten Wie-
derverwertung zugeführt werden.
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