HT 600, HT 700
Garantie
Etwaige Material- oder Herstellungsfehler am Gerät beseitigen wir während der gesetzlichen Verjährungsfrist für
Mängelansprüche entsprechend unserer Wahl durch Reparatur oder Ersatzlieferung. Die Verjährungsfrist be-
stimmt sich jeweils nach dem Recht des Landes, in dem das Gerät gekauft wurde.
Unsere Garantiezusage gilt nur bei:
Sachgemäßer Behandlung des Gerätes
Beachtung der Bedienungsanleitung
Verwendung von Original-Ersatzteilen
Von der Garantie ausgeschlossen sind:
Lackschäden, die auf normale Abnutzung zurückzuführen sind
Verschleißteile, die auf der Ersatzteilkarte mit Rahmen XXX XXX ( X ) gekennzeichnet sind
Verbrennungsmotoren – Für diese gelten die separaten Garantiebestimmungen der jeweiligen
Motorenhersteller
Im Garantiefall wenden Sie sich bitte mit dieser Garantieerklärung und dem Kaufbeleg an Ihren Händler oder die
nächste autorisierte Kundendienststelle. Durch diese Garantiezusage bleiben die gesetzlichen Mängelansprüche
des Käufers gegenüber dem Verkäufer unberührt.
470519_e
Die Garantie erlischt bei:
Reparaturversuchen am Gerät
Technischen Veränderungen am Gerät
nicht
bestimmungsgemäßer
(z. B. gewerblicher oder kommunaler Nutzung)
DE
Verwendung
13