Über Die Rekordbox-Software - Pioneer CDJ-900 Manual De Instrucciones

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  • ESPAÑOL, página 143
Über die rekordbox-Software
rekordbox ist eine Anwendung zur Verwaltung von Musikdateien, die zur
DJ-Wiedergabe mit einem Pioneer DJ Player (z.B. CDJ-2000, CDJ-900) verwendet
werden.
— rekordbox kann zur Klassifizierung von und Suche nach auf Ihrem
Computer gespeicherten Musikdateien und zur Erstellung von Playlists
für DJ-Vorführungen verwendet werden.
— rekordbox erlaubt es Ihnen, die Taktschläge, Tempos (BPM) und andere
Elemente Ihrer Musik vor der Vorführung zu erkennen, zu messen und
anzupassen.
— rekordbox kann zum Einstellen und Speichern von Punktinformation (für
Cue, Loop, Hot Cue, usw.) vor der Vorführung eingesetzt werden.
Erkannte und gemessene Daten, ebenso wie jegliche mit rekordbox einge-
stellte und gespeicherte Daten, können in Kombination mit einem Pioneer
DJ-Player (z.B. CDJ-2000, CDJ-900) verwendet werden, um einen hervorragenden
DJ-Auftritt zu erzielen.
Software-Lizenzvereinbarung
Diese Software-Lizenzvereinbarung („Vereinbarung") wird zwischen Ihnen
(sowohl einem Einzelbenutzer, der das Programm installiert, und einer einzigen
juristischen Person, für die der Einzelbenutzer handelt) („Sie" oder „Ihr") und der
PIONEER CORPORATION („Pioneer") abgeschlossen.
FALLS SIE SCHRITTE DURCHFÜHREN, DAS PROGRAMM EINZURICHTEN
ODER ZU INSTALLIEREN, BEDEUTET DIES, DASS SIE ALLEN BESTIMMUNGEN
DIESER LIZENZVEREINBARUNG ZUSTIMMEN. DIE ERLAUBNIS, DAS
PROGRAMM HERUNTERZULADEN UND/ ODER ZU BENUTZEN, HÄNGT
AUSDRÜCKLICH VON IHRER BEFOLGUNG DIESER BESTIMMUNGEN AB.
ES IST KEINE GESCHRIEBENE ODER ELEKTRONISCHE GENEHMIGUNG
ERFORDERLICH, DAMIT DIESE VEREINBARUNG IN KRAFT TRITT UND
DURCHSETZBAR IST. FALLS SIE NICHT ALLEN BESTIMMUNGEN DIESER
VEREINBARUNG ZUSTIMMEN, IST ES IHNEN NICHT ERLAUBT, DIESES
PROGRAMM ZU BENUTZEN UND SIE MÜSSEN DIE INSTALLATION
ABBRECHEN BZW. DAS PROGRAMM DEINSTALLIEREN.
1
Definitionen
1 „Dokumentierung" bedeutet die schriftliche Dokumentierung, die
technischen Daten und der Hilfe-Inhalt, die von Pioneer allgemein zur
Verfügung gestellt werden, um Ihnen bei den Installation und dem
Gebrauchs des Programms behilflich zu sein.
2 „Programm" bedeutet die gesamte Pioneer-Software, oder einen Teil
davon, die Sie gemäß dieser Vereinbarung unter Lizenz von Pioneer
erhalten.
2
Programmlizenz
1 eschränkte Lizenz. Entsprechend den Einschränkungen dieser
Vereinbarung erteilt Ihnen Pioneer eine beschränkte, nicht ausschließli-
che, nicht übertragbare Lizenz (ohne das Recht auf eine Unterlizenz):
a
Zur Installation einer einzigen Kopie dieses Programms auf der
Festplatte Ihres Computers, um das Programm ausschließlich für
Ihren persönlichen Gebrauch entsprechend dieser Vereinbarung und
der Dokumentierung („Autorisierter Gebrauch") zu verwenden;
b Zur Verwendung der Dokumentierung für die Unterstützung des
autorisierten Gebrauchs; und
c
Zur Anfertigung einer Programmkopie ausschließlich für
Sicherungszwecke, vorausgesetzt, dass alle Titel und Warenzeichen,
das Copyright und alle Hinweise auf eingeschränkte Rechte auf der
Kopie reproduziert werden.
2 Einschränkungen. Sie dürfen das Programm oder die Dokumentierung
nicht kopieren oder verwenden, außer wie ausdrücklich durch diese
Vereinbarung erlaubt. Sie dürfen das Programm nicht übertragen,
unterlizenzieren, mieten, vermieten oder verleihen bzw. für das Training
von Dritten, das kommerzielle Timesharing oder die Verwendung in
einem Service-Büro gebrauchen. Sie dürfen das Programm weder selbst
noch durch Dritte abändern, rekonstruieren, auseinander nehmen oder
dekompilieren, außer bis zu dem vom geltenden Gesetz zugelassenen
Ausmaß, und auch dann nur, nachdem Sie Pioneer schriftlich von ihren
beabsichtigten Tätigkeiten informiert haben. Sie dürfen das Programm
nicht auf mehreren Prozessoren installieren, ohne vorher die schriftliche
Zustimmung von Pioneer eingeholt zu haben.
3 Eigentum. Pioneer oder sein Lizenzgeber behält sich alle Rechte, Titel
und Anteile am gesamten Patent, das Urheberrecht, Warenzeichen,
Geschäftsgeheimnis und die Rechte des geistigen Eigentums am
Programm und der Dokumentierung, sowie allen Derivaten davon, vor.
Sie erwerben keine weiteren Rechte, weder ausdrücklich noch impliziert,
die über die beschränkte Lizenz, die in dieser Vereinbarung angeführt ist,
hinausgehen.
4 Keine Unterstützung. Pioneer ist nicht verpflichtet, das Programm oder
die Dokumentierung unter dieser Vereinbarung zu unterstützen, warten,
aktualisieren, verändern oder neue Veröffentlichungen bekanntzugeben.
3
Garantie-Verzichtserklärung
DAS PROGRAMM UND DIE DOKUMENTIERUNG WERDEN „WIE
VORHANDEN" ANGEBOTEN, OHNE JEGLICHE DARSTELLUNGEN ODER
GARANTIEN, UND SIE STIMMEN DAMIT ÜBEREIN, SIE AUF EIGENES
RISIKO ZU VERWENDEN. BIS ZU DEM VOM GESETZ ZUGELASSENEN MASS
STREITET PIONEER AUSDRÜCKLICH ALLE GARANTIEN JEGLICHER ART
MIT BEZUG AUF DAS PROGRAMM UND DIE DOKUMENTIERUNG AB, SEIEN
SIE AUSDRÜCKLICH, IMPLIZIERT, SATZUNGSGEMÄSS ODER SICH AUS
EINEM LEISTUNGSKURS ERGEBEND, BZW. EINEM HANDELSKURS ODER
GEBRAUCH, EINSCHLIESSLICH ALLER GARANTIEN DER VERMARKTBARKEIT,
EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, AUSREICHENDER QUALITÄT,
GENAUIGKEIT, DES TITELS ODER DER NICHTVERLETZUNG.
4
Schadensersatz und Rechtsbehelfe für Vertragsbruch
Sie stimmen damit überein, dass jede Verletzung der Einschränkungen
dieser Vereinbarung Pioneer irreparable Schäden zufügen würde, für die
eine monetäre Entschädigung allein unzureichend wäre. Zusätzlich zu den
Schadensersatzforderungen und anderen Rechtbehelfen, zu denen Pioneer
berechtigt sein kann, stimmen Sie damit überein, dass Pioneer das Recht hat,
eine richterliche Verfügung einzureichen, um den tatsächlichen, drohenden oder
wiederholten Vertragsbruch dieser Vereinbarung zu verhindern.
5
Beendigung
Pioneer kann diese Vereinbarung jederzeit beenden, falls Sie irgendwelche
Bestimmungen verletzt haben. Falls diese Vereinbarung beendet wird, dürfen Sie
das Programm nicht weiter verwenden und müssen es von dem Computer, auf
dem es installiert ist, dauerhaft löschen sowie alle in Ihrem Besitz befindlichen
Kopien des Programms und der Dokumentierung zerstören und Pioneer dann
schriftlich davon informieren. Die Abschnitte 2.2, 2.3, 2.4, 3, 4, 5 und 6 bleiben
auch nach der Beendigung dieser Vereinbarung weiterhin in Kraft.
6
Allgemeine Bestimmungen
1 Beschränkung der Haftbarkeit. Unter keinen Umständen sind Pioneer
oder seine Tochtergesellschaften in Zusammenhang mit dieser
Vereinbarung oder ihrem Inhalt, unter keiner Haftbarkeitstheorie,
haftbar für indirekte Schäden, Folgeschäden, spezielle oder nach-
folgende Schäden sowie verschärften Schadensersatz oder für
Schadensersatz für verlorene Profite, Einkommen, Geschäfte,
Ersparnisse, Daten, den Gebrauch oder die Kosten für den Erwerb eines
Ersatzprogramms, selbst wenn Pioneer auf die Möglichkeit einer solchen
Schadensersatzforderung aufmerksam gemacht wurde bzw. eine solche
Schadensersatzforderung vorhersehbar ist. Unter keinen Umständen
wird die Haftbarkeit von Pioneer für alle Schadensersatzforderungen den
Betrag überschreiten, den Sie Pioneer oder seinen Tochtergesellschaften
für den Erwerb des Programms bezahlt haben. Die Vertragsparteien
geben zu, dass die Haftbarkeitsgrenzen und die Risikoverteilung, die
in dieser Vereinbarung angeführt sind, im Programmpreis widerspie-
gelt sind und einen wesentlichen Teil des Abkommens zwischen den
Parteien darstellen, da Pioneer dieses Programm anderenfalls nicht
angeboten noch auch diese Vereinbarung abgeschlossen hätte.
2 Die in dieser Vereinbarung enthaltenen Beschränkungen oder
Ausschlüsse der Garantien und Haftbarkeit betreffen oder beeinträchti-
gen Ihre gesetzlichen Rechte als Kunde nicht und gelten für Sie nur in
dem Maße, in dem solche Beschränkungen oder Ausschlüsse unter den
Gesetzen der Gerichtsbarkeit an Ihrem Wohnort erlaubt sind.
3 Trennbarkeit und Verzicht. Falls irgendeine Bestimmung dieser
Vereinbarung als illegal, ungültig oder auf andere Weise nicht durch-
setzbar eingestuft wird, wird diese Bestimmung bis zum erlaubten
Maße durchgesetzt oder, falls eine Durchsetzung nicht möglich ist, als
trennbar angesehen und daher aus dieser Vereinbarung ausgeschlos-
sen, während die restlichen Bestimmungen der Vereinbarung weiterhin
voll in Kraft bleiben. Der Verzicht einer der Parteien im Falle eines
Versäumnisses oder Vertragsbruchs dieser Vereinbarung bedeutet nicht,
dass im Falle eines späteren Versäumnisses oder Vertragsbruchs eben-
falls ein Verzicht erfolgt.
4 Keine Übereignung. Sie dürfen diese Vereinbarung oder irgendwelche
darin enthaltenen Rechte oder Pflichten nicht übereignen, verkaufen,
übertragen, delegieren oder sich ihrer auf andere Weise entledigen,
weder gewollt noch ungewollt, sei es gesetzmäßig oder auf andere
Weise, ohne vorher die schriftliche Zustimmung von Pioneer eingeholt
zu haben. Jede angebliche Übereignung, Übertragung oder Delegation
durch Sie ist null und nichtig. Vorbehaltlich des Obengenannten ist
diese Vereinbarung für die Parteien und ihre jeweiligen Nachfolger und
Rechtsnachfolger bindend.
5 Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung stellt die gesamte
Vereinbarung zwischen den Parteien dar und löst alle vorherigen
oder gleichzeitigen Vereinbarungen oder Vertretungen bezüglich des
Inhalts, seien sie schriftlich oder mündlich, ab. Diese Vereinbarung
darf ohne die vorherige und ausdrückliche schriftliche Zustimmung
von Pioneer nicht modifiziert oder berichtigt werden, und keine weitere
Akte, kein Dokument, Verwendung oder Gewohnheitsrecht kann diese
Vereinbarung berichtigen oder modifizieren.
6 Sie erklären Ihr Einverständnis damit, dass diese Vereinbarung durch
japanische Gesetzgebung geregelt und gemäß dieser ausgelegt wird
Hinweise zum Urheberrechte
rekordbox beschränkt die Wiedergabe und Vervielfältigung von urheberrechtlich
geschützten Musik-Inhalten.
21
De

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